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Bekanntmachung der Umrechnungsfaktoren für den Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung
Vom 6. Dezember 2021
(BGBl. I Nr. 84 vom 16.12.2021 S. 5202; 28.11.2022 S. 2136aufgehoben)
Gl.-Nr.: 8232-54-20
Auf Grund des § 187 Absatz 3 Satz 2 und des § 281a Absatz 3 Satz 3 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung -, die zuletzt durch Artikel 259 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden sind, wird bekannt gemacht:
Die auf Grund des vorläufigen Durchschnittsentgelts und des Beitragssatzes für das Jahr 2022 berechneten Faktoren betragen im Jahr 2022
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ENDE |
(Stand: 30.12.2024)
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