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Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Zweck der Verordnung
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
Erleichterungen und Ausnahmen von auf Grund der Vorschriften im fünften Abschnitt des Infektionsschutzgesetzes erlassenen landesrechtlichen Geboten und Verboten
§ 3 Gleichstellung von geimpften Personen und genesenen Personen mit getesteten Personen
§ 4 Ausnahmen von der Beschränkung von Zusammenkünften
§ 5 Ausnahmen von der Beschränkung des Aufenthalts außerhalb einer Wohnung oder einer Unterkunft
§ 6 Ausnahmen von Absonderungspflichten
§ 7 Ermächtigung der Landesregierungen zu Erleichterungen und Ausnahmen
Abschnitt 3
Inkrafttreten