Regelwerk

ASR A3.4
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1 Zielstellung

2 Anwendungsbereich

3 Begriffsbestimmungen

Abb. 1: Erläuterung von Fensterbreite (bFenster) sowie der Höhe der Unterkante der Fläche der Sichtverbindung (hUK Glas), der Höhe der Oberkante der Fläche der Sichtverbindung (hOK Glas) und der Höhe der Oberkante des Fensters (hOK Fenster) über dem Fußboden

4 Sichtverbindung nach außen

4.1 Grundsatz

4.2 Als Sichtverbindung dienende Fenster, Türen oder Wandflächen

4.2.1 Beschaffenheit

4.2.2 Lage und Fläche

4.2.3 Sichtverbindung in offene Innenhöfe und überglaste Atrien

4.2.4 Sichtverbindung durch einen anderen Raum hindurch

5 Beleuchtung mit Tageslicht

5.1 Ausreichendes Tageslicht

Abb. 2: Beispiel für die Tageslichtversorgung in Abhängigkeit von der Raumhöhe sowie der Größe und Anordnung des Fensters

5.2 Maßnahmen zur Begrenzung der Blendung

6 Künstliche Beleuchtung in Gebäuden

6.1 Allgemeine Anforderungen

6.2 Beleuchtungsstärken

Abb. 3: Prinzipskizze zur Aufteilung einer Arbeitsstätte in zu beleuchtende Bereiche

6.3 Begrenzung von Blendung

6.4 Farbwiedergabe

6.5 Flimmern oder Pulsation

6.6 Schatten

7 Künstliche Beleuchtung im Freien

7.1 Beleuchtungsstärken

7.2 Begrenzung von Blendung

7.3 Farbwiedergabe

7.4 Flimmern oder Pulsation

7.5 Schatten

8 Sicherheitsbeleuchtung für Tätigkeiten, Arbeitsplätze, Arbeitsräume und Bereiche

9 Betrieb, Instandhaltung und orientierende Messung

9.1 Betrieb

9.2 Instandhaltung

9.3 Orientierende Messung

Abb. 4: Beispiel für die Verteilung der Messpunkte (x) für einen Bereich des Arbeitsplatzes

Tab. 1: Höhe der Bezugsebenen für horizontale Beleuchtungsstärken Ehund vertikale Beleuchtungsstärken Ev

9.4 Betrieb, Instandhaltung und Prüfung von Sicherheitsbeleuchtung

10 Abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen

Tab. 2: Mindestwerte der Beleuchtungsstärken auf Baustellen

Anhang 1 Entscheidungshilfe, ob die Anforderung an eine Sichtverbindung nach Nummer 3.4 Absatz 1 des Anhangs der ArbStättV für einen konkreten Raum gilt

Anhang 2 Mögliche Ausgleichsmaßnahmen bei unzureichender Sichtverbindung

Anhang 3 Beleuchtungsanforderungen für Tätigkeiten, Arbeitsplätze, Arbeitsräume und Bereiche in Gebäuden

Anhang 4