Regelwerk, Arbeitsschutz, ArbeitsstättenRl
1 Zielstellung
2 Anwendungsbereich
3 Begriffsbestimmungen
Abb. 1: Beispiel: Fallhöhe, Einstiegsebene bei Steigleitern
4 Einrichten von Verkehrswegen
4.1 AllgemeinesTab. 1: Maximale Neigungen für unterschiedliche Nutzungsarten von Schrägrampen
4.2 Wege für den Fußgängerverkehr
Tab. 2: Lichte Mindestbreiten der Wege für den Fußgängerverkehr
Abb. 2: Abstandsmaße von Treppen zu Türöffnungen
4.3 Wege für den Fahrzeugverkehr
Abb. 3: Verkehrswegbreiten, Sicherheitszuschläge (siehe auch Tabellen 2 und 3)
Tab. 3: Mindestmaße von Sicherheitszuschlägen für die Verkehrswegbreiten bei Geschwindigkeiten < 20 km/h
4.4 Kennzeichnung und Abgrenzung von Verkehrswegen
4.5 Treppen
Abb. 4: Benennung einzelner Teile an Treppen
Tab. 4: Auftritte und Steigungen unterschiedlicher Treppen
4.6 Steigeisengänge und Steigleitern
4.6.1 Allgemeine Anforderungen4.6.2 Gestaltung und Einbau
4.6.3 Einrichtungen zum Schutz gegen Absturz
4.7 Laderampen
4.8 Fahrtreppen und Fahrsteige
Abb. 5: Stauraum an einer Fahrtreppe (Maße in mm)
5. Betreiben von Verkehrswegen
6 Instandhaltung und sicherheitstechnische Funktionsprüfung
7 Abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen
7.1 Festlegen und Einrichten von Verkehrswegen7.2 Abweichende/ergänzende Anforderungen
Tab. 5: Mindestbreite von Verkehrswegen zu besonderen Arbeitsplätzen in Tunneln, Stollen und Durchpressungen
Abb. 6: Mindestlichtmaß (MLM) von Verkehrswegen in Tunneln, Stollen und Durchpressungen