Regelwerk, Arbeitsschutz, ArbeitsstättenRl

ASR A1.8
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1 Zielstellung

2 Anwendungsbereich

3 Begriffsbestimmungen

Abb. 1: Beispiel: Fallhöhe, Einstiegsebene bei Steigleitern

4 Einrichten von Verkehrswegen

4.1 Allgemeines

Tab. 1: Maximale Neigungen für unterschiedliche Nutzungsarten von Schrägrampen

4.2 Wege für den Fußgängerverkehr

Tab. 2: Lichte Mindestbreiten der Wege für den Fußgängerverkehr

Abb. 2: Abstandsmaße von Treppen zu Türöffnungen

4.3 Wege für den Fahrzeugverkehr

Abb. 3: Verkehrswegbreiten, Sicherheitszuschläge (siehe auch Tabellen 2 und 3)

Tab. 3: Mindestmaße von Sicherheitszuschlägen für die Verkehrswegbreiten bei Geschwindigkeiten < 20 km/h

4.4 Kennzeichnung und Abgrenzung von Verkehrswegen

4.5 Treppen

Abb. 4: Benennung einzelner Teile an Treppen

Tab. 4: Auftritte und Steigungen unterschiedlicher Treppen

4.6 Steigeisengänge und Steigleitern

4.6.1 Allgemeine Anforderungen

4.6.2 Gestaltung und Einbau

4.6.3 Einrichtungen zum Schutz gegen Absturz

4.7 Laderampen

4.8 Fahrtreppen und Fahrsteige

Abb. 5: Stauraum an einer Fahrtreppe (Maße in mm)

5. Betreiben von Verkehrswegen

6 Instandhaltung und sicherheitstechnische Funktionsprüfung

7 Abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen

7.1 Festlegen und Einrichten von Verkehrswegen

7.2 Abweichende/ergänzende Anforderungen

Tab. 5: Mindestbreite von Verkehrswegen zu besonderen Arbeitsplätzen in Tunneln, Stollen und Durchpressungen

Abb. 6: Mindestlichtmaß (MLM) von Verkehrswegen in Tunneln, Stollen und Durchpressungen

Literaturhinweise