Regelwerk, Arbeitsschutz

MariMedV
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Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Seediensttauglichkeit

Unterabschnitt 1
Anforderungen an Personen an Bord

§ 3 Anforderungen an die Seediensttauglichkeit

§ 4 Durchführung der Seediensttauglichkeitsuntersuchung

§ 5 Seediensttauglichkeitszeugnis

§ 6 Einschränkungen der Seediensttauglichkeit

§ 7 Ablehnung der Seediensttauglichkeit

§ 8 Widerspruchsausschuss

§ 9 Zulassung von Ärzten

§ 10 Verlängerung der Zulassung

§ 11 Dokumentationspflichten

§ 12 Zugang zum Seediensttauglichkeitsverzeichnis

Unterabschnitt 2
Anforderungen an besondere Personengruppen

§ 13 Anforderungen an die Seediensttauglichkeit von Kanalsteurern

Abschnitt 3
Medizinische Betreuung

Unterabschnitt 1
Durchführung der medizinischen Betreuung

§ 14 Betriebseigene Kontrollen

Unterabschnitt 2
Medizinische Wiederholungslehrgänge

§ 15 Verpflichtung zur Teilnahme an medizinischen Wiederholungslehrgängen

§ 16 Zulassung von Lehrgängen

§ 17 Überwachung der Anbieter

§ 18 Inhalt und Durchführung der Lehrgänge

Unterabschnitt 3
Schiffsärzte

§ 19 Registrierung von Schiffsärzten

§ 20 Muster

§ 21 Übergangsregelung für vorläufig zugelassene Ärzte

§ 22 Übergangsregelung für Lehrgänge

Anlage 1
(zu § 3 und § 13 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 3)
Anforderungen an die Seediensttauglichkeit

1. Grundsatz

2. Anforderungen an das Sehvermögen

2.1 Anforderungen an das Sehvermögen je nach Dienstzweig

2.2 Sehhilfen

2.3 Sehvermögen bei vorheriger Laser-Behandlung

3. Anforderungen an das Hörvermögen

3.1 Decksdienst

3.2 Technischer Dienst und Elektrotechnischer Dienst

3.4 Hörhilfen

4. Anforderungen an die körperliche Leistungsfähigkeit

4.1 Kriterien für die Beurteilung der körperlichen Fähigkeiten

4.2 Erforderliche körperliche Fähigkeiten

5. Tauglichkeitskriterien bei medikamentöser Behandlung

5.1 Grundsatz

5.2 Medikationen, die die Ausübung von Routine- und Notfallaufgaben beeinträchtigen können

5.3 Medikationen, die schwere oder ernsthafte Folgen haben können, wenn sie auf See eingenommen werden

5.4 Medikationen, die zu einer Einschränkung der Seediensttauglichkeit führen

5.5 Medikationen, die zur Seedienstuntauglichkeit führen

6. Tauglichkeitskriterien bei Gesundheitsstörungen

6.1 Konkretisierung des Beurteilungsspielraumes

6.2 Tabellarische Übersicht über die Gesundheitsstörungen

7. Ausschlussgründe für Seediensttauglichkeit

7.1 Zu hoher BMI

7.2 Infektiöse Darmerkrankung bei Dienstzweig Küchendienst und Bedienung

7.3 Leistungsmindernde Störungen auf körperlichem, geistigem und seelischem Gebiet

7.4 Akutes Koronarsyndrom (z.B. Myokardinfarkt), aortokoronare Bypass-OP, Herzklappen-OP

Anlage 2
(zu § 4 Absatz 1)
Durchführung der Seediensttauglichkeitsuntersuchungen

1. Befragung nach dem Gesundheitszustand

2. Umfang der Untersuchung

3. Untersuchung des Sehvermögens

3.1 Sehtest-Verfahren

3.2 Prüfung des Farbsehvermögens

3.3 Prüfung des Gesichtsfeldes

3.4 Prüfung des Sehvermögens in der Dämmerung und bei Dunkelheit

4. Untersuchung des Hörvermögens

4.1 Test durch Flüstersprache

4.2 Audiometrie bei Nachuntersuchungen

5. Untersuchung der körperlichen Leistungsfähigkeit

5.1 Verfahren zur Beurteilung der körperlichen Fähigkeiten

5.2 Bewertung der Ergebnisse

5.3 Entscheidungsfindung

Anlage 3
(zu § 5 Absatz 1 Nummer 2 und § 9 Absatz 4)
Muster der Zulassungsstempel

Anlage 4
(zu § 16 Absatz 1 Nummer 1 und § 18 Absatz 1)
Inhalte der medizinischen Wiederholungslehrgänge

Anlage 5
(zu § 16 Absatz 1 Nummer 4)