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Regelwerk, Arbeitsschutz; Arbeits- und Sozialrecht

Wissenschaftliche Stellungnahme zu der Berufskrankheit Nr. 1104 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung
"Erkrankungen durch Cadmium oder seine Verbindungen"

Vom 20.01.2014
(GMBl. Nr. 6 vom 07.03.2014 S. 110)


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Der Ärztliche Sachverständigenbeirat "Berufskrankheiten" beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt zu der genannten Berufskrankheit folgende wissenschaftliche Stellungnahme ab:

1. Aktueller Erkenntnisstand

1.1 Charakteristik der ursächlich schädigenden Einwirkung

Cadmium ist ein Element mit dem Atomgewicht 112,4 und der Oxidationszahl +2. Es ist ein silbrigweißes Schwermetall, welches in geringen Konzentrationen ubiquitär vorkommt und häufig mit Blei, Zink oder Phosphat vergesellschaftet ist. Es wurde im Jahr 1817 vom Göttinger Chemiker Friedrich Stromeyer entdeckt; der erste Bericht über toxische Wirkungen erfolgte bereits 1858 (Nordberg 2009).

Cadmiumverbindungen unterscheiden sich erheblich hinsichtlich ihrer Löslichkeit in Wasser, wodurch die Aufnahme in den Organismus wesentlich bestimmt wird. Während das Element Cadmium und die Verbindungen Cadmiumoxid CdO und Cadmiumsulfid CdS in Wasser nahezu unlöslich sind, sind andere Verbindungen wie Cadmiumchlorid CdCl2, Cadmiumsulfat CdSO4 und Cadmiumacetat Cd(CH3-COO)2 zum Teil gut wasserlöslich. Toxikologisch ist dies dahingehend von Bedeutung, dass unlösliche Verbindungen bei inhalativer Aufnahme vornehmlich lokal an den Atemwegen und der Lunge ihre gesundheitsschädliche Wirkung entfalten, während bei löslichen Verbindungen auch systemische Wirkungen, insbesondere an der Niere, zu befürchten sind.

Bei arbeitsbedingt gegen Cadmium exponierten Kollektiven spielt die inhalative Aufnahme die größte Rolle, während in der nicht arbeitsbedingt belasteten Allgemeinbevölkerung die Aufnahme vorwiegend über die Nahrung erfolgt. Eine weitere Quelle ist das Rauchen; 20 Zigaretten pro Tag führen zu einem zusätzlichen Eintrag, der höher sein kann als der Eintrag über die Nahrung (Schäfer et al. 1994). International sind wiederholt nahrungsbedingte Intoxikationen auffällig geworden: Am meisten Aufmerksamkeit erlangte diesbezüglich die Itai-Itai-Krankheit in Japan nach dem Zweiten Weltkrieg, die durch den Verzehr von kontaminiertem Reis verursacht worden war. Aus einem Erzbergwerk war Cadmium in einen Fluss gelangt, mit dessen Wasser die Reisfelder bewässert wurden (Nordberg 2009). Solche umwelttoxischen Vergiftungen mit Cadmium und seinen Verbindungen sind jedoch nicht auf diesen Vorfall beschränkt, z.B. wurde kürzlich von einem ähnlichen Ereignis mit kontaminiertem Reis in Thailand berichtet (Honda et al. 2010). In der Umweltmedizin findet die Aufnahme von Cadmium über die Nahrung und das Rauchen eine zunehmende Beachtung, da bei einigen Personenkollektiven die nicht arbeitsbedingte Belastung den Bereich der nierenschädigenden Wirkung erreichen kann (Järup et al. 1998a, Satarug und Moore 2004). Dies ist besonders in solchen Gegenden von Bedeutung, in denen der Boden einen hohen Cadmiumgehalt hat (Pan et al. 2010).

1.2 Vorkommen und Gefahrenquellen

Cadmium ist in erster Linie ein Begleitmineral von Zinkerzen, ist jedoch auch in Blei- und Kupfererzen vorhanden. Die wichtigste arbeitsbedingte Expositionsquelle von Cadmium und seinen Verbindungen ist heute die Herstellung und Entsorgung (bzw. das Recycling) von Nickel-Cadmium-Batterien. Dieser Einsatz stieg weltweit von 8 Prozent in 1970 auf 75 Prozent in 2000 an und macht heute etwa 81 Prozent des weltweit verwendeten Cadmiums aus. Eine weitere Verwendung mit zunehmender Bedeutung ist der Einsatz in den grünen und blauen Leuchtelementen von Farbfernsehern (Huff et al. 2007). In früheren Jahrzehnten standen hingegen die Beschichtung von Metallen zum Korrosionsschutz (Verkadmierung) und die Verarbeitung solcher beschichteter Metalle (Schneiden, Trennen, Schweißen) im Vordergrund.

Da im Hinblick auf Berufskrankheiten nicht nur aktuelle, sondern auch frühere Belastungsquellen von Relevanz sind, müssen insbesondere die folgenden Bereiche und Tätigkeiten beachtet werden (AGS 1996: TRGS 556):

Wie oben ausgeführt ist die Löslichkeit der einzelnen Cadmiumverbindungen von wesentlicher Bedeutung für das Zielorgan ihrer toxischen Wirkung. Deren Einsatz stellt sich wie folgt dar (Huff et al. 2007):

- Cadmiumchlorid:

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