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Änderungstext
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1111 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
Vom 10. August 2021
(BGBl. I Nr. 53 vom 17.08.2021 S. 3424)
Gesetzgebungsvorgang mit Erläuterungen / Begründungen
Artikel 1
Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes
Das Internationale Familienrechtsverfahrensgesetz vom 26. Januar 2005 (BGBl. I S. 162), das zuletzt durch Artikel 8 Absatz 2 des Gesetzes vom 16. Juni 2021 (BGBl. I S. 1810) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) Die Angabe zu Abschnitt 5 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
Abschnitt 5 Zulassung der Zwangsvollstreckung, Anerkennungsfeststellung und Wiederherstellung des Sorgeverhältnisses |
"Abschnitt 5 Zulassung der Zwangsvollstreckung, Anerkennungsfeststellung und Wiederherstellung des Sorgeverhältnisses im Anwendungsbereich des Haager Kinderschutzübereinkommens und des Europäischen Sorgerechtsübereinkommens". |
b) Die Angabe zu § 18 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 18 Einseitiges Verfahren | " § 18 Besondere Regelungen zum Haager Kinderschutzübereinkommen". |
c) Die Angaben zu den §§ 35 und 36 werden wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 35 Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Vollstreckung
§ 36 Vollstreckungsabwehrklage bei Titeln über Verfahrenskosten |
" § 35 Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Vollstreckung aus Titeln über die Erstattung von Verfahrenskosten
§ 36 Vollstreckungsabwehrklage bei Titeln über die Erstattung von Verfahrenskosten". |
d) Die Angaben zu den §§ 38 und 39 werden wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 38 Beschleunigtes Verfahren
§ 39 Übermittlung von Entscheidungen |
" § 38 Besondere Verfahrensvorschriften
§ 39 Ausstellung von Bescheinigungen nach Artikel 29 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2019/1111 und Übersendung von Unterlagen". |
e) Nach der Angabe zu Abschnitt 7 wird folgende Angabe eingefügt:
"Unterabschnitt 1
Besondere Vorschriften zur Vollstreckung von Titeln über die Herausgabe und Rückgabe von
Personen und die Regelung des Umgangs".
f) Nach der Angabe zu § 44 werden die folgenden Angaben eingefügt:
"Unterabschnitt 2
Besondere Vorschriften zur Vollstreckung von Titeln nach Kapitel IV der Verordnung (EU) 2019/1111
§ 44a Allgemeine Verfahrensvorschriften
§ 44b Verfahren auf Versagung der Vollstreckung nach Artikel 59 der Verordnung (EU) 2019/1111
§ 44c Entscheidung über die Versagung der Vollstreckung und Bekanntmachung der Entscheidung
§ 44d Sofortige Beschwerde
§ 44e Rechtsbeschwerde
§ 44f Aussetzung der Vollstreckung nach Artikel 56 Absatz 1, 2 und 4 der Verordnung (EU) 2019/1111
§ 44g Einstellung der Zwangsvollstreckung
§ 44h Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Vollstreckung aus Titeln über die Erstattung von Verfahrenskosten
§ 44i Vollstreckungsabwehrklage bei Titeln über die Erstattung von Verfahrenskosten
§ 44j Verfahren auf Feststellung des Nichtvorliegens von Anerkennungsversagungsgründen und auf Versagung der Anerkennung".
g) Die Angabe zu Abschnitt 9 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
Abschnitt 9 Bescheinigungen zu inländischen Entscheidungen nach der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 |
"Abschnitt 9 Bescheinigungen zu inländischen Entscheidungen nach Kapitel IV der Verordnung (EU) 2019/1111". |
h) Nach der Angabe zu § 49 wird folgende Angabe eingefügt:
" § 50 Widerruf von Bescheinigungen".
i) Die bisherige Angabe zu § 50 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 50 Verfahren der nationalen Behörde | " § 51 Verfahren der nationalen Behörde". |
j) Die Angabe zu den §§ 51 bis 53 wird durch folgende Angabe ersetzt:
alt | neu |
(Stand: 19.08.2022)
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