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Änderungstext
Gesetz zur Änderung des Thüringer Beamtenrechts
Vom 20. März 2009
(GVBl Nr. 3 vom 31.03.2009 S. 238)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Thüringer Beamtengesetz (ThürGB)
Artikel 2
Änderung des Thüringer Disziplinargesetzes
Das Thüringer Disziplinargesetz vom 21. Juni 2002 (GVBl. S. 257), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 24. Juni 2008 (GVBl. S. 134), wird wie folgt geändert:
1. § 2 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa)Satz 1 wird wie folgt geändert:
aaa) In Nummer 1 wird der Klammerzusatz "( § 81 Abs. 1 ThürBG)" durch den Klammerzusatz "( § 47 Abs. 1 des Beamtenstatusgesetzes BeamtStG)" ersetzt.
bbb) Nummer 2 wird wie folgt geändert:
aaaa) In Buchstabe a wird der Klammerzusatz "( § 81 Abs. 1 ThürBG)" durch den Klammerzusatz "( § 47 Abs. 1 BeamtStG)" ersetzt.
bbbb) In Buchstabe b wird der Klammerzusatz "( § 81 Abs. 2 ThürBG)" durch den Klammerzusatz "( § 47 Abs. 2 BeamtStG und § 59 ThürBG)" ersetzt.
bb)In Satz 2 wird der Klammerzusatz "( § 81 Abs. 2 ThürBG)" durch den Klammerzusatz "( § 47 Abs. 2 BeamtStG und § 59 ThürBG)" ersetzt.
b) In Absatz 2 Satz 2 wird die Verweisung " § 81 Abs. 2 ThürBG" durch die Verweisung " § 47 Abs. 2 BeamtStG und § 59 ThürBG" ersetzt.
2. In § 3 Abs. 3 Satz 2 wird die Verweisung " § 36 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 sowie § 37 ThürBG" durch die Verweisung " § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BeamtStG in Verbindung mit § 37 Abs. 7 ThürBG sowie § 23 Abs. 4 BeamtStG in Verbindung mit § 37 Abs. 6 bis 8 ThürBG" ersetzt.
3. § 6 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 Satz 2 wird die Verweisung " § 3 ThürBG" durch die Verweisung " § 2 BeamtStG" ersetzt.
b) Absatz 3 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 wird die Verweisung " § 3 ThürBG" durch die Verweisung " § 2 BeamtStG" ersetzt.
bb) In Satz 2 werden die Worte "oder Anstellung" gestrichen.
4. § 7 Abs. 3 wird wie folgt geändert:
a) In Satz 1 wird die Verweisung " § 3 ThürBG" durch die Verweisung " § 2 BeamtStG" ersetzt.
b) In Satz 2 werden die Worte "oder Anstellung" gestrichen.
5. In § 8 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 und 4 wird jeweils die Verweisung " § 3 ThürBG" durch die Verweisung " § 2 BeamtStG" ersetzt.
6. In § 10 Abs. 2 wird die Verweisung " § 3 ThürBG" durch die Verweisung " § 2 BeamtStG" ersetzt.
7. In § 12 Abs. 4 Satz 1 wird die Verweisung " § 36 Abs. 4 Satz 2 ThürBG und § 37 Abs. 1 ThürBG in Verbindung mit § 36 Abs. 4 Satz 2 ThürBG" durch die Verweisung " § 37 Abs. 7 Satz 2 ThürBG" ersetzt.
8. § 42 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 Satz 1 wird die Verweisung " § 36 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 sowie § 37 ThürBG" durch die Verweisung " § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 4 BeamtStG in Verbindung mit § 37 Abs. 7 ThürBG" ersetzt.
b) In Absatz 3 Satz 1 wird die Verweisung " § 3 ThürBG" durch die Verweisung " § 2 BeamtStG" ersetzt.
9. § 43 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 Satz 1 wird die Verweisung " § 36 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 sowie § 37 ThürBG" durch die Verweisung " § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 4 BeamtStG in Verbindung mit § 37 Abs. 7 ThürBG" ersetzt.
b) In Absatz 3 wird die Verweisung " § 3 ThürBG" durch die Verweisung " § 2 BeamtStG" ersetzt.
10. § 47 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 Satz 1 wird die Verweisung " § 3 ThürBG" durch die Verweisung " § 2 BeamtStG" ersetzt.
b) In Absatz 4 wird die Verweisung " § 62 ThürBG" durch die Verweisung " § 39 BeamtStG in Verbindung mit § 58 Abs. 2 ThürBG" ersetzt.
11. In § 71 Abs. 1 Satz 2 wird die Verweisung " § 55 ThürBG" durch die Verweisung " § 24 Abs. 2 BeamtStG in Verbindung mit § 41 ThürBG" ersetzt.
12. In § 78 Abs. 1 Satz 3 wird die Verweisung " § 82 ThürBG" durch die Verweisung " § 48 BeamtStG in Verbindung mit § 60 ThürBG" ersetzt.
13. In § 79 Satz 3 wird die Verweisung " § 54 Abs. 2 ThürBG"
durch die Verweisung " § 42 Abs. 2 ThürBG" ersetzt.
Artikel 3
Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes
Das Thüringer Personalvertretungsgesetz in der Fassung vom 14. September 2001 (GVBl. S. 225), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. März 2008 (GVBl. S. 56), wird wie folgt geändert:
1. § 75 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 wird die Verweisung " § 123 a des Beamtenrechtsrahmengesetzes" durch die Verweisung " § 20 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG)" ersetzt.
b) Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt geändert:
aa)In Nummer 1 wird das Wort "Anstellung," gestrichen.
bb)In Nummer 5 wird die Verweisung " § 123 a des Beamtenrechtsrahmengesetzes" durch die Verweisung " § 20 BeamtStG" ersetzt.
cc) In Nummer 11 wird die Verweisung " § 76 Abs. 4 und 5 und § 76 d des Thüringer Beamtengesetzes" durch die Verweisung " § 73 Abs. 4 und 5 sowie § 74 des Thüringer Beamtengesetzes (ThürBG)" ersetzt.
2. In § 76 Abs. 1 wird die Verweisung "der §§ 31 und 32 des Beamtenrechtsrahmengesetzes" durch die Verweisung "des § 30 BeamtStG in Verbindung mit § 48 ThürBG" ersetzt.
(Stand: 16.06.2018)
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