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(VHMPVwV) - Verwaltungsvorschrift der Landesregierung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/958
- Thüringen -
Vom 21. Juli 2020
(ThürStanz. Nr. 32 vom 10.08.2020 S. 963)
Erster Abschnitt
Prüfraster für die Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen
1 Prüfung der Verhältnismäßigkeit
1.1 Vor der Einführung neuer oder der Änderung bestehender Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die den Zugang zu reglementierten Berufen oder deren Ausübung beschränken, ist eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit nach den folgenden Bestimmungen durchzuführen. Der Umfang der Prüfung steht im Verhältnis zu der Art, dem Inhalt und den Auswirkungen der Rechts- und Verwaltungsvorschrift.
1.2 Dabei ist die jeweilige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift mit einer Begründung zu versehen, die ausführlich genug ist, um eine Bewertung der Übereinstimmung mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu erlauben.
1.3 Die Gründe, aus denen hervorgeht, dass eine Rechts- oder Verwaltungsvorschrift gerechtfertigt und verhältnismäßig ist, sind durch qualitative und, soweit möglich und relevant, quantitative Elemente zu substantiieren.
1.4 Rechts- und Verwaltungsvorschriften im Sinne von Nummer 1 dürfen weder eine direkte noch eine indirekte Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes darstellen.
1.5 Rechts- und Verwaltungsvorschriften im Sinne von Nummer 1 müssen durch Ziele des Allgemeininteresses im Sinne des Artikels 6 der Richtlinie (EU) 2018/958 gerechtfertigt sein. Sie müssen für die Verwirklichung des angestrebten Ziels geeignet sein und dürfen nicht über das zur Erreichung dieses Ziels erforderliche Maß hinausgehen.
2 Durchführung der Verhältnismäßigkeitsprüfung
2.1 Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit sind die folgenden Punkte zu berücksichtigen:
2.2 Darüber hinaus sind bei der Prüfung die folgenden Elemente zu berücksichtigen, wenn sie für die Art und den Inhalt der neu eingeführten oder geänderten Rechts- und Verwaltungsvorschrift relevant sind:
2.3 Wird die neue oder geänderte Rechts- und Verwaltungsvorschrift mit einer oder mehreren der folgenden Anforderungen kombiniert, so ist die Auswirkung der neuen oder geänderten Rechts- und Verwaltungsvorschrift zu prüfen, insbesondere, wie die neue oder geänderte Rechts- und Verwaltungsvorschrift kombiniert mit anderen Anforderungen zum Erreichen desselben legitimen Zwecks beiträgt und ob sie hierfür notwendig ist:
(Stand: 26.08.2020)
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