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Änderungstext
Gesetz Nr. 2063 über die Saarländische Verwaltungsschule und zur Änderung weiterer Vorschriften
- Saarland -
Vom 16. Februar 2022
(Amtsbl. I Nr. 15 vom 17.03.2022 Nr. 450)
Der Landtag des Saarlandes hat folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Artikel 1
Gesetz über die Saarländische Verwaltungsschule
- nicht dargestellt -
Artikel 2
Änderung des Saarländischen Besoldungsgesetzes
In der Besoldungsordnung a in der Anlage des Saarländischen Besoldungsgesetzes vom 13. Oktober 2021 (Amtsbl. I S. 2547), geändert durch Gesetz vom 16. Februar 2022 (Amtsbl. I S. 427), wird in der Besoldungsgruppe a 16 nach der Amtsbezeichnung "Direktor des Saarlandmuseums" die Amtsbezeichnung "Geschäftsführer der Saarländischen Verwaltungsschule" eingefügt.
Artikel 3
Änderung der Verordnung über die Zuständigkeiten im Bereich des öffentlichen Dienstes nach dem Berufsbildungsgesetz und dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz
Die Verordnung über die Zuständigkeiten im Bereich des öffentlichen Dienstes nach dem Berufsbildungsgesetz und dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz vom 20. Februar 2009 (Amtsbl. S. 466), zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. November 2015 (Amtsbl. I S. 888), wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Nummer 2 und § 2 Satz 1 Nummer 1 werden jeweils die Wörter "Ministerium für Inneres und Sport" durch die Wörter "Ministerium für Inneres, Bauen und Sport" ersetzt.
2. § 3 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
In Nummer 1 werden die Wörter "für den Erlass der Prüfungsordnungen nach § 47 Abs. 1, §§ 54 und 59 des Berufsbildungsgesetzes sowie nach § 4 Abs. 5 der Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009 (BGBl. I S. 88) das Ministerium für Inneres und Sport" und das nachfolgende Komma gestrichen.
b) In Absatz 3 werden die Wörter "beim Ministerium für Inneres und Sport" durch die Wörter "bei der Saarländischen Verwaltungsschule" ersetzt.
Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz über die Saarländische Verwaltungsschule vom 11. Juli 1962 (Amtsbl. S. 561), zuletzt geändert durch Artikel 1 Nummer 4 des Gesetzes vom 11. November 2020 (Amtsbl. I S. 1262), außer Kraft.
ID: 241276
ENDE |
(Stand: 05.06.2024)
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