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Änderungstext
Gesetz Nr. 2127 zur Änderung des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen im Saarland (Verhältnismäßigkeitsprüfungsgesetz - VHMPG)
- Saarland -
Vom 6. Februar 2024
(Amtsbl. I Nr. 12 vom 28.03.2024 S. 196)
Der Landtag des Saarlandes hat folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Artikel 1
Änderung des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen im Saarland (Verhältnismäßigkeitsprüfungsgesetz - VHMPG)
§ 2 des Verhältnismäßigkeitsprüfungsgesetzes vom 24. Juni 2020 (Amtsbl. I S. 606) wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 2 Begriffsbestimmung
(1) Für die Zwecke dieses Gesetzes gelten die Begriffsbestimmungen des Artikels 3 Absatz 1 der Richtlinie 2005/36/EG . (2) Ergänzend gelten die Begriffsbestimmungen des Artikels 3 Satz 2 Buchstabe a) und b) der Richtlinie (EU) 2018/958 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen (ABl. L 173 vom 9. Juli 2018, S. 25). |
" § 2 Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieses Gesetzes bezeichnen die Begriffe
|
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
ID: 240663
ENDE |
(Stand: 04.04.2024)
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