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Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten
- Saarland -
Vom 4. Dezember 2017
(Amtsbl. I Nr. 49 vom 14.12.2017 S. 1014)
Der Landtag des Saarlandes hat folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Das Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG Saarland) vom 16. November 2006, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 26. Oktober 2010 (Amtsbl. I S. 1406), wird wie folgt geändert:
§ 8 Abs. 4
(4) Fällt der 24. Dezember auf einen Sonntag, dürfen abweichend von den Vorschriften des § 3 Verkaufsstellen, die überwiegend Lebens- und Genussmittel anbieten, in der Zeit von 9 Uhr bis 14 Uhr geöffnet sein. Für die Abgabe von Weihnachtsbäumen ist Absatz 3 entsprechend anwendbar.
wird aufgehoben.
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
ID 172093
ENDE |
(Stand: 16.06.2018)
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