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Änderungstext
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zuständigkeiten im Bereich des öffentlichen Dienstes nach dem Berufsbildungsgesetz und dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz
- Saarland -
Vom 22. Mai 2015
(AmtsBl. I Nr. 14 vom 11.06.2015 S. 288)
Aufgrund des § 5 Absatz 3 des Landesorganisationsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 1997 (Amtsbl. S. 410), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. November 2010 (Amtsbl. I S. 1420), verordnet die Landesregierung zur Ausführung des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749):
§ 3 Absatz 1 der Verordnung über die Zuständigkeiten im Bereich des öffentlichen Dienstes nach dem Berufsbildungsgesetz und dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz vom 20. Februar 2009 (Amtsbl. S. 466), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Oktober 2012 (Amtsbl. I S. 437), wird wie folgt geändert:
1. In Nummer 1 werden die Wörter "in den Ausbildungsberufen Verwaltungsfachangestellter/Verwaltungsfachangestellte und Fachangestellter/Fachangestellte für Bürokommunikation" durch die Wörter "in dem Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellter/Verwaltungsfachangestellte" ersetzt.
2. Nummer 6 erhält folgende Fassung:
"6. in den Ausbildungsberufen Fachangestellter/Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste und Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement die Industrie- und Handelskammer des Saarlandes;".
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
ID 15/0702
ENDE |
(Stand: 22.01.2021)
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