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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer von Vorschriften des Landesrechts
- Saarland -

Vom 26. Oktober 2010
(Amtsbl. I Nr. 33 vom 25.10.2010 S. 1406)



Der Landtag des Saarlandes hat folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Artikel 1
Befristung und Anpassung des Saarländischen Verfassungsschutzgesetzes
und des Saarländischen Polizeigesetzes

(1) Das Saarländische Verfassungsschutzgesetz vom 24. März 1993 (Amtsbl. S. 296), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. September 2007 (Amtsbl. S. 2032, 2036), wird wie folgt geändert:

1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 29 wie folgt gefasst:

alt neu
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten früherer Bestimmungen "Inkrafttreten, Außerkrafttreten"

2. § 29 wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 29 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten früherer Bestimmungen

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz über die Errichtung eines Landesamtes für Verfassungsschutz vom 8. Juli 1957 in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1974 (Amtsbl. S. 102) außer Kraft.

" § 29 Inkrafttreten, Außerkrafttreten"

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft und am 31. Dezember 2020 außer Kraft."

3. In § 2 Absatz 2, § 3 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 1 und 3, § 8 Absatz 1 Satz 4, § 14 Absatz 1 Satz 1, § 15a Absatz 1 Satz 2 und Satz 4, Absatz 2 Satz 2, Absatz 4 und Absatz 5 Satz 1, § 21 Absatz 3 Satz 3 und § 24 werden die Wörter "Ministerium für Inneres und Sport" jeweils durch die Wörter "Ministerium für Inneres und Europaangelegenheiten" ersetzt.

(2) Das Saarländische Polizeigesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. März 2001 (Amtsbl. S.1074), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. November 2007 (Amtsbl. S. 2393), wird wie folgt geändert:

1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 90 folgende Angabe angefügt:

"Vierter Teil
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

§ 91 Inkrafttreten, Außerkrafttreten"

2. Nach § 90 wird folgender Vierter Teil angefügt:

"Vierter Teil
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

§ 91 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und am 31. Dezember 2020 außer Kraft."

3. In § 33 Absatz 2 Satz 1, § 35 Absatz 3 Satz 1, § 39 Absatz 3 Satz 1, § 40 Absatz 2 Nummer 2, § 49 Absatz 5 Satz 2, § 60 Satz 1, § 77 Absatz 1, § 80 Absatz 4 Satz 1 und 3, § 82 Absatz 2, 3 und 4, § 83, § 84 Absatz 1 und § 90 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter "Ministerium für Inneres und Sport" jeweils durch die Wörter "Ministerium für Inneres und Europaangelegenheiten" ersetzt.

(3) In Artikel 7 des Gesetzes zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit im Saarland vom 12. September 2007 (Amtsbl. S. 2032) wird Absatz 3 aufgehoben.

Artikel 2
Befristung und Anpassung des Gesetzes zur Errichtung eines Landesamtes für Zentrale Dienste

(nicht dargestellt)

Artikel 3
Befristung des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes

(1) Das Saarländische Umweltinformationsgesetz vom 12. September 2007 (Amtsbl. S. 2026) wird wie folgt geändert:

1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 13 folgende Angabe angefügt:

" § 14 Außerkrafttreten"

2. Nach § 13 wird folgender § 14 angefügt:

" § 14 Außerkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 31. Dezember 2020 außer Kraft."

(2) Artikel 4 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Umweltinformationen vom 12. September 2007 (Amtsbl. S. 2026) wird wie folgt geändert:

1. In der Überschrift werden das Komma und das Wort "Außerkrafttreten" gestrichen.

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