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Änderungstext
Gesetz zur Änderung des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes
- Sachsen -
Vom 5. November 2020
(SächsGVBl. Nr. 35 vom 27.11.2020 S. 589)
Der Sächsische Landtag hat am 5. November 2020 das folgende Gesetz beschlossen:
Das Sächsische Ladenöffnungsgesetz vom 1. Dezember 2010 (SächsGVBl. S. 338), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Dezember 2017 (SächsGVBl. S. 658) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 3 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
Am 24. Dezember dürfen Verkaufsstellen, sofern dieser Tag auf einen Werktag fällt, von 6 bis 14 Uhr öffnen. | "Am 24. Dezember und 31. Dezember dürfen Verkaufsstellen, sofern diese Tage auf einen Werktag fallen, von 6 bis 14 Uhr öffnen." |
2. In § 6 Absatz 1 werden nach der Angabe "24. Dezember" die Wörter "und 31. Dezember" eingefügt.
3. Dem § 7 Absatz 4 wird folgender Satz angefügt:
"Satz 1 Nummer 2 und 3 gilt entsprechend, falls der 31. Dezember auf einen Sonntag fällt."
4. In § 8 Absatz 3 Satz 2 werden nach der Angabe "24. Dezember" die Wörter ", der 31. Dezember" eingefügt.
Dieses Gesetz tritt am 1. Dezember 2020 in Kraft.
ID 202248
ENDE |
(Stand: 27.11.2020)
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