Regelwerk, Arbeitsrecht, Wirtschaft, Berufe

SächsBQFG
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Teil 1
Allgemeiner Teil

§ 1 Zweck des Gesetzes

§ 2 Anwendungsbereich

§ 3 Begriffsbestimmung

Teil 2
Feststellung der Gleichwertigkeit

Abschnitt 1
Nicht reglementierte Berufe

§ 4 Feststellung der Gleichwertigkeit

§ 5 Vorzulegende Unterlagen

§ 6 Verfahren

§ 7 Form der Entscheidung

§ 8 Zuständige Stelle

Abschnitt 2
Reglementierte Berufe1

§ 9 Voraussetzungen für die Feststellung der Gleichwertigkeit

§ 10 Feststellung der vorhandenen Berufsqualifikationen

§ 11 Ausgleichsmaßnahmen

§ 12 Vorzulegende Unterlagen und Verfahren bei Zweifeln an der Echtheit der Unterlagen

§ 13 Verfahren

§ 13a Europäischer Berufsausweis

§ 13b Vorwarnmechanismus

§ 13c Partieller Zugang

Abschnitt 3
Gemeinsame Vorschriften

§ 14 Sonstige Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit bei fehlenden Nachweisen

§ 14a Beschleunigtes Verfahren im Fall des § 81a des Aufenthaltsgesetzes

§ 15 Mitwirkungspflichten

Teil 3
Schlussvorschriften

§ 16 Statistik

§ 17