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Regelwerk

Änderungstext

Landesgesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und des Landesbesoldungsgesetzes
- Rheinland-Pfalz -

Vom 22. Dezember 2022
(GVBl. Nr. 30 vom 30.12.2022 S. 483)



Der Landtag Rheinland-Pfalz hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

Das Landesbeamtengesetz vom 20. Oktober 2010 (GVBl. S. 319), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2021 (GVBl. S. 637), BS 2030-1, wird wie folgt geändert:

In § 127 Abs. 1 Satz 1 wird die Jahreszahl "2022" durch die Jahreszahl "2027" ersetzt.

Artikel 2

Das Landesbesoldungsgesetz vom 18. Juni 2013 (GVBl. S. 157 -158-), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 8. April 2022 (GVBl. S. 120), BS 2032-1, wird wie folgt geändert:

Dem § 69 wird folgender Absatz 12 angefügt:

"(12) Abweichend von § 45 Abs. 3 dürfen die Vomhundertsätze für die Ausgaben für Sonderzuschläge bei den Gemeinden und Gemeindeverbänden im Gebiet des Landkreises Ahrweiler befristet bis zum 31. Dezember 2025 im Einvernehmen mit dem für das Kommunalrecht zuständigen Ministerium in sachgerechtem und zu den jährlichen Besoldungsausgaben in einem angemessenen Verhältnis stehenden Umfang überschritten werden."

Artikel 3

Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des Artikels 2 am 1. Januar 2023 in Kraft. Artikel 2 tritt mit Wirkung vom 1. Dezember 2022 in Kraft.

ID: 222900

ENDE

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(Stand: 16.01.2023)

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