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Änderungstext
Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform auf dem Gebiet des Heimrechts und zur Änderung von Landesrecht
- Nordrhein-Westfalen -
Vom 18. November 2008
(GVBl. Nr. 34 vom 09.12.2008 S. 738)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Artikel 1
WTG - Wohn- und Teilhabegesetz
Gesetz über das Wohnen mit Assistenz und Pflege in Einrichtungen
Artikel 2
WTG - Wohn- und Teilhabegesetz
Durchführungsverordnung zum Gesetz über das Wohnen mit Assistenz und Pflege in Einrichtungen
Artikel 3
BGG NRW - Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung
Das Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW) vom 16. Dezember 2003 (GV. NRW. S. 766) wird wie folgt geändert:
1. § 12 Abs. 3 wird wie folgt geändert:
a) In Satz 1 werden nach dem Wort "Landes" die Wörter "rechtzeitig vor einer Kabinettbefassung" eingefügt.
b) Nach Satz 1 wird folgender Satz 2 neu angefügt: "Die Ministerien geben der oder dem Landesbehindertenbeauftragten bei sonstigen Ressortabstimmungen, die die Belange der Menschen mit Behinderung betreffen, rechtzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme."
c) Die bisherigen Sätze 2 und 3 werden die neuen Sätze 3 und 4.
2. § 14 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
a) In Satz 1 werden nach dem Wort "berichten" die Wörter "einmal in jeder Wahlperiode" eingefügt und die Angaben "alle zwei Jahre, erstmals 2006" gestrichen.
b) In Satz 2 werden nach dem Wort "Stellungnahme" die Angaben "zusammen mit ihrem Bericht nach Absatz 1" eingefügt.
Artikel 4
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(Stand: 16.06.2018)
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