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Änderungstext
Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes, des Landesdisziplinargesetzes und des Landesbesoldungsgesetzes
- Mecklenburg-Vorpommern -
Vom 28. Februar 2026
(GVOBl. Nr. 7 vom 17.03.2026 S. 102)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Landesbeamtengesetzes
Das Landesbeamtengesetz vom 17. Dezember 2009 (GVOBl. M-V S. 687), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 14. Mai 2024 (GVOBl. M-V S. 154, 183), wird wie folgt geändert:
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) In der Angabe zu § 3 werden das Wort "Dienstvorgesetzter" durch das Wort "Dienstvorgesetzte" und das Wort "Vorgesetzter" durch das Wort "Vorgesetzte" ersetzt.
b) In der Angabe zu § 4 werden nach dem Wort "Vorbereitungsdienst" ein Komma und das Wort "Verordnungsermächtigung" eingefügt.
c) In der Angabe zu § 5 werden vor dem Wort "Ehrenbeamte" die Wörter "Ehrenbeamtinnen und" eingefügt.
d) In der Angabe zu § 6 werden vor dem Wort "Beamte" die Wörter "Beamtinnen und" eingefügt.
e) Nach der Angabe zu § 7 wird folgende Angabe eingefügt:
" § 7a Auswahlentscheidungen".
f) In der Angabe zu § 12a werden nach dem Wort "Zuverlässigkeitsüberprüfung" ein Komma und das Wort "Verordnungsermächtigung" eingefügt.
g) Nach der Angabe zu § 14 wird folgende Angabe eingefügt:
" § 14a Experimentierklausel, Verordnungsermächtigung".
h) In der Angabe zu § 16 werden nach dem Wort "Berufsqualifikationen" ein Komma und das Wort "Verordnungsermächtigung" eingefügt.
i) In der Angabe zu § 17 werden vor den Wörtern "anderer Bewerber" die Wörter "andere Bewerberin oder" eingefügt.
j) In der Angabe zu § 18a werden nach dem Wort "Höchstaltersgrenzen" ein Komma und das Wort "Verordnungsermächtigung" eingefügt.
k) In der Angabe zu § 25 werden nach dem Wort "Laufbahnverordnungen" ein Komma und das Wort "Verordnungsermächtigung" eingefügt.
l) In der Angabe zu § 26 werden nach dem Wort "Prüfungsordnungen" ein Komma und das Wort "Verordnungsermächtigung" eingefügt.
m) In der Angabe zu § 51 werden vor dem Wort "Ruhestandsbeamten" die Wörter "Ruhestandsbeamtinnen und" eingefügt.
n) Die Angabe zu § 58 wird wie folgt gefasst:
| alt | neu |
| § 58 Dienstkleidungsvorschriften, Kennzeichnungspflicht | " § 58 Erscheinungsbild, Dienstkleidungsvorschriften, Verordnungsermächtigung". |
o) In der Angabe zu § 60 werden nach dem Wort "Jubiläumszuwendung" ein Komma und das Wort "Verordnungsermächtigung" eingefügt.
p) In der Angabe zu § 61 werden nach dem Wort "Dienstzeugnis" ein Komma und das Wort "Verordnungsermächtigung" eingefügt.
q) Nach der Angabe zu § 61 wird folgende Angabe eingefügt:
" § 61a Fiktive Fortschreibung der dienstlichen Beurteilung, Referenzgruppenbildung, Verordnungsermächtigung".
r) In der Angabe zu § 62 werden nach dem Wort "Mehrarbeit" ein Komma und das Wort "Verordnungsermächtigung" eingefügt.
s) In der Angabe zu § 68 werden nach dem Wort "Sonderurlaub" ein Komma und das Wort "Verordnungsermächtigung" eingefügt.
t) In der Angabe zu § 71 werden die Wörter "einer Nebentätigkeit" durch die Wörter "von Nebentätigkeiten" ersetzt.
u) Die Angabe zu § 76 wird wie folgt gefasst:
| alt | neu |
| § 76 Rückgriffsanspruch des Beamten | " § 76 Rückgriffsanspruch von Beamtinnen und Beamten". |
v) In der Angabe zu § 80 werden nach dem Wort "Geburtsfällen" ein Komma und das Wort "Verordnungsermächtigung" eingefügt.
(Gültig ab 01.05.2026 siehe =>)
w) Nach der Angabe zu § 80 wird folgende Angabe eingefügt:
" § 80a Pauschale Beihilfe".
x) In der Angabe zu § 82 werden nach dem Wort "Arbeitsschutz" ein Komma und das Wort "Verordnungsermächtigung" eingefügt.
y) In der Angabe zu § 87 werden vor den Wörtern "den betroffenen Beamten" die Wörter "die betroffene Beamtin oder" eingefügt.
z) Die Angabe zu § 97 wird wie folgt gefasst:
| alt | neu |
| § 97 Geschäftsordnung und Verfahren | " § 97 Sitzungen". |
aa) Die Angabe zu § 101 wird wie folgt gefasst:
| alt | neu |
| § 101 Anträge und Beschwerden | " § 101 Dienstweg bei Anträgen und Beschwerden". |
bb) In der Angabe zu § 106 werden vor dem Wort "Beamte" die Wörter "Beamtinnen und" eingefügt.
cc) Die Angabe zu § 107 wird wie folgt gefasst:
| alt | neu |
| § 107 Laufbahnen der Polizeivollzugsbeamten | " § 107 Laufbahnen der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten, Verordnungsermächtigung". |
(Stand: 27.03.2026)
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