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Regelwerk
Änderungstext

Drittes Gesetz zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes Sachsen-Anhalt
- Sachsen-Anhalt -

Vom 22. Juli 2019
(GVBl. LSa Nr. 17 vom 29.07.2019 S. 180)



Fn. 1, 2

§ 1

Das Landespersonalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 2004 (GVBl. LSa S. 205, 491), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 29. November 2018 (GVBl. LSa S. 406, 408), wird wie folgt geändert:

1. Das Inhaltsverzeichnis wird wie folgt geändert:

a) Die Angabe zu § 4 erhält folgende Fassung:

alt neu
§ 4 Beschäftigte " § 4 Beschäftigte und Gruppen".

b) Die Angabe zu § 5 erhält folgende Fassung:

alt neu
§ 5 Gruppen " § 5 (weggefallen)".

c) Die Angabe zu § 11 erhält folgende Fassung:

alt neu
§ 11 Unfallfürsorge " § 11 Unfälle und Sachschäden".

d) Nach der Angabe zu § 11 wird folgende Angabe eingefügt:

" § 11a Datenschutz".

e) Die Angaben zu den §§ 25 und 26 erhalten folgende Fassung:

alt neu
§ 25 Wahlperiode; Beginn und regelmäßiges Ende der Amtszeit

§ 26 Wahlen außerhalb der Wahlperiode

" § 25 Dauer der Amtszeit

§ 26 Neuwahl".

f) In der Angabe zu § 27 wird das Semikolon durch das Wort "sowie" ersetzt.

g) Die Angabe zu § 37 erhält folgende Fassung:

alt neu
§ 37 Aussetzung von Beschlüssen des Personalrates und der Gruppenvertretungen " § 37 Fristverlängerung für Stellungnahmen des Personalrates und der Gruppenvertretungen".

h) In der Angabe zu § 48 wird das Semikolon durch das Wort "und" ersetzt.

i) In der Angabe zu § 56 wird das Semikolon durch das Wort "und" ersetzt.

j) In der Angabe zu § 58 wird das Semikolon durch das Wort "und" ersetzt.

k) Die Angabe zu § 59 erhält folgende Fassung:

alt neu
§ 59 Beteiligung bei Unfallverhütung " § 59 Beteiligung am Arbeitsschutz".

l) In der Angabe zu § 70 wird das Semikolon durch das Wort "und" ersetzt.

m) Die Angabe zu § 75 erhält folgende Fassung:

alt neu
§ 75 Wahlverfahren; Amtszeit; Vorsitz " § 75 Wahlverfahren, Amtszeit und Vorsitz".


n) Die Angabe zu § 77 erhält folgende Fassung:

alt neu
§ 77 Jugendversammlung " § 77 Jugend- und Auszubildendenversammlung".

o) Nach der Angabe zu § 77 werden folgende Angaben eingefügt:

"Kapitel 7
Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte und Versammlung der Vorstände der Personalvertretungen

§ 77a Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte

§ 77b Personalräteversammlung".

p) Die Angabe zu dem bisherigen Kapitel 7 erhält folgende Fassung:

alt neu
Kapitel 7
Gerichtliche Entscheidungen
"Kapitel 8
Gerichtliche Entscheidungen".

q) In der Angabe zu § 79 wird das Semikolon durch das Wort "und" ersetzt.

r) Die Angabe zu § 81 erhält folgende Fassung:

alt neu
§ 81 Sonderregelung für Polizeivollzugsbeamte in der Grundausbildung und in der weiteren Ausbildung " § 81 Sonderregelung für Polizeivollzugsbeamte an der Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt".

s) Die Angabe zu § 90 erhält folgende Fassung:

alt

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(Stand: 08.08.2019)

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