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Verordnung zur Neuregelung des Urlaubsrechts für Beamtinnen und Beamte sowie zur Änderung anderer dienstrechtlicher Vorschriften
Vom 25. November 2014
(GVBl. Nr. 22 vom 28.11.2014 S. 456)
Aufgrund
wird verordnet:
Artikel 1
UrlVO LSa - Urlaubsverordnung Sachsen-Anhalt
Verordnung über den Urlaub der Beamten im Land Sachsen-Anhalt
Artikel 2
NVO LSa - Nebentätigkeitsverordnung
Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten und Richter im Land Sachsen-Anhalt
Artikel 3
Änderung der Arbeitszeitverordnung
Die Arbeitszeitverordnung vom 5. Juni 2007 (GVBl. LSa S. 173) wird wie folgt geändert:
1. § 5 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
a) In Satz 1 Halbsatz 2 wird das Wort "soll" durch das Wort "muss" ersetzt.
b) Nach Satz 1 wird folgender neuer Satz 2 eingefügt:
"Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden."
c) Der bisherige Satz 2 wird Satz 3.
2. In § 9 Abs. 1 wird die Angabe "21" durch die Angabe "20" ersetzt.
Artikel 4
Änderung der Laufbahnverordnung
Die Laufbahnverordnung vom 27. Januar 2010 (GVBl. LSa S. 12), geändert durch Artikel 3 Abs. 10 des Gesetzes vom 8. Februar 2011 (GVBl. LSa S. 68, 126), wird wie folgt geändert:
1. In § 14 Abs. 4 Satz 2 wird nach dem Wort "gelten" das Wort "jeweils" eingefügt und nach der Angabe "4.1.2, 4.1.3 und 4.2.2" die Angabe "sowie nach den Nummern 4,1.1 und 4.2.3" eingefügt.
2. In § 15 Abs. 1 werden die Wörter "Prüfungsnoten im Vorbereitungsdienst sind" durch die Wörter "In den Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen sind, soweit nicht länderübergreifende Regelungen oder Vereinbarungen entgegenstehen, folgende Prüfungsnoten vorzusehen" ersetzt.
3. In § 18 Abs. 1 Satz 3 wird nach dem Wort "gelten" das Wort "jeweils" und nach der Angabe "4.1.3 und 4.2.2" die Angabe "sowie nach den Nummern 4.1.1 und 4.2.3" eingefügt.
4. Dem § 19 Abs. 1 wird folgender Satz 3 angefügt:
"In den Fällen des Satzes 1 gelten die Laufbahnen nach den Nummern 4.1.1 und 4.2.3 des Abschnitts I der Anlage 1 als derselben Fachrichtung zugeordnet."
5. In § 20 Abs. 1 Satz 1 wird das Wort "anderen" gestrichen und werden die Wörter "zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 279/2009 (ABl. Nr. L 93 vom 07.04.2009 S. 11)" durch die Wörter "zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/25/EU des Rates vom 13. Mai 2013 (ABl. Nr. L 158 vom 10.06.2013 S. 368), in der jeweils geltenden Fassung" ersetzt.
6. Die Anlage 1 wird wie folgt geändert:
a) Abschnitt I wird wie folgt geändert:
aa) Nummer 4 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
4. Ministerium der Justiz | "4. Ministerium für Justiz und Gleichstellung". |
bb) In Nummer 4.1.1 werden die Wörter "Allgemeiner Vollzugs- und Verwaltungsdienst bei Justizvollzugseinrichtungen" durch die Wörter "Allgemeiner Justizvollzugsdienst" ersetzt.
b) Abschnitt II wird wie folgt geändert:
aa) Nummer 4 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
4.Ministerium der Justiz | "4. Ministerium für Justiz und Gleichstellung". |
(Stand: 16.06.2018)
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