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Regelwerk

Änderungstext

Verordnung
zur Änderung der Nebentätigkeitsverordnung

Vom 21. Januar 2005
(GVBl. Nr. 5 vom 26.01.2005 S. 20)



Aufgrund des § 69 des Beamtengesetzes Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Februar 1998 (GVBl. LSa S.50), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Dezember 2004 (GVBl. LSa S. 834), wird verordnet:

Artikel 1

Die Nebentätigkeitsverordnung vom 2. März 1994 (GVBl. LSa S. 456), geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 7. Dezember 2001 (GVBl. LSa S. 540, 543) und Nummer 81 der Anlage des Gesetzes vom 19. März 2002 (GVBl. LSa S. 130, 139), wird wie folgt geändert:

1. § 1 Abs. 4

(4) Öffentliche Ehrenämter im Sinne von § 65 Abs. 1 Satz 2 des Beamtengesetzes Sachsen-Anhalt sind die als solche in Rechtsvorschriften bezeichneten Tätigkeiten, im übrigen jede behördlich bestellte oder auf Wahl beruhende unentgeltliche Mitwirkung bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben.

wird aufgehoben.

2. In § 4 Abs. 1 Satz 1 wird die Zahl "2" durch die Zahl "3" ersetzt.

3. In § 6 Abs. 1 Satz 1 Tabelle Spalte "Euro" werden die Zahlen

"3.681,30
4.294,85
4.908,40
5.521,95
6.135,50"

durch die Zahlen

"3.700
4.300
4.900
5.500
6.100"

ersetzt.

Artikel 2

Für Vergütungen aus Nebentätigkeiten, die bis zum 31. Dezember 2004 zugeflossen sind, gelten die Ablieferungsgrenzen gemäß § 6 Abs. 1 der Nebentätigkeitsverordnung in ihrer bis zum In-Kraft-Treten dieser Verordnung geltenden Fassung.

Artikel 3

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

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