Regelwerk, Arbeits- und Sozialrecht

WTG LSA-Wohn- und Teilhabegesetz
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Abschnitt 1
Allgemeines

§ 1 Zweck des Gesetzes

§ 2 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen

§ 3 Stationäre Einrichtungen

§ 4 Sonstige nicht selbstorganisierte Wohnformen

§ 5 Selbstorganisierte Wohngemeinschaften

§ 6 Ausschluss vom Anwendungsbereich

Abschnitt 2
Stärkung der Selbstbestimmung und Teilhabe sowie des Verbraucherschutzes

§ 7 Beratungsanspruch

§ 8 Transparenz, Veröffentlichungspflicht und Informationen für Verbraucher

§ 9 Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner

§ 10 Öffnung in das Gemeinwesen unter Einbeziehung bürgerschaftlichen Engagements

Abschnitt 3
Vorschriften für stationäre Einrichtungen

§ 11 Qualitätsanforderungen an den Betrieb einer stationären Einrichtung

§ 12 Anzeigepflicht

§ 13 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

§ 14 Pflichten nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, Verfahren bei Erhöhung der Entgelte

§ 15 Verbot der Leistungsannahme

Abschnitt 4
Vorschriften für sonstige nicht selbstorganisierte Wohnformen

§ 16 Qualitätsanforderungen an nicht selbstorganisierte ambulant betreute Wohngemeinschaften

§ 17 Qualitätsanforderungen an betreute Wohngruppen

§ 18 Anzeigepflicht bei sonstigen nicht selbstorganisierten Wohnformen

Abschnitt 5
Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Behörde

§ 19 Prüfung und Qualitätssicherung von stationären Einrichtungen

§ 20 Prüfung und Qualitätssicherung von sonstigen nicht selbstorganisierten Wohnformen

§ 21 Ordnungsrechtliche Maßnahmen

§ 22 Beratung bei Mängeln

§ 23 Anordnungen

§ 24 Beschäftigungsverbot, kommissarische Leitung

§ 25 Aufnahmestopp

§ 26 Untersagung

§ 27 Erprobungs- und Ausnahmeregelungen

§ 28 Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs

§ 29 Zusammenarbeit, Arbeitsgemeinschaften

§ 30 Tätigkeitsbericht der zuständigen Behörde

Abschnitt 6
Ordnungswidrigkeiten, Zuständigkeiten, Verordnungsermächtigungen und Schlussregelungen

§ 31 Ordnungswidrigkeiten

§ 32 Zuständigkeiten

§ 33 Verordnungen

§ 34 Einschränkung von Grundrechten

§ 35 Übergangsregelung

§ 36 Berichtspflicht

§ 37 Folgeänderungen

§ 38 Anwendungsregelung

§ 39