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Änderungstext
Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes
Vom 6. Juli 2006
(HmbGVBl. Nr. 33 vom 18.07.2006 S. 419)
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
Das Hamburgische Personalvertretungsgesetz in der Fassung vom 16. Januar 1979 (HmbGVBl. S. 17), zuletzt geändert am 17. Mai 2006 (HmbGVBl. S. 243, 255), wird wie folgt geändert:
1. In § 11 Absätze 1 und 6, § 13 Absatz 3, § 18 Absatz 1, § 27 Absatz 1, § 49 Absatz 5 und § 87 Absatz 4 wird jeweils die Textstelle " § 10 Absatz 4" durch die Textstelle " § 10 Absatz 3" ersetzt.
In einem getrennten Wahlgang ist ein Ersatzmitglied zu wählen.
wird gestrichen.
§ 2
§ 1 Nummer 1 tritt am 1. August 2006 in Kraft.
ENDE
(Stand: 16.06.2018)
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