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Regelwerk

Änderungstext

Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes

Vom 6. Juli 2006
(HmbGVBl. Nr. 33 vom 18.07.2006 S. 419)



Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

§ 1

Das Hamburgische Personalvertretungsgesetz in der Fassung vom 16. Januar 1979 (HmbGVBl. S. 17), zuletzt geändert am 17. Mai 2006 (HmbGVBl. S. 243, 255), wird wie folgt geändert:

1. In § 11 Absätze 1 und 6, § 13 Absatz 3, § 18 Absatz 1, § 27 Absatz 1, § 49 Absatz 5 und § 87 Absatz 4 wird jeweils die Textstelle " § 10 Absatz 4" durch die Textstelle " § 10 Absatz 3" ersetzt.

2. § 19 Absatz 4 Satz 2

In einem getrennten Wahlgang ist ein Ersatzmitglied zu wählen.

wird gestrichen.

§ 2

§ 1 Nummer 1 tritt am 1. August 2006 in Kraft.

ENDE

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