Regelwerk, Arbeits- und Sozialrecht, Berufe
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Prüfung der Verhältnismäßigkeit
§ 4 Durchführung der Verhältnismäßigkeitsprüfung
§ 5 Zeitpunkt der Prüfung, Überwachung nach Erlass
§ 6 Information und Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 7 Eintragung in die Datenbank für reglementierte Berufe, Stellungnahmen
§ 8 Verhältnismäßigkeitsprüfung bei abgeleiteter Befugnis zur Rechtsetzung
§ 9 Umsetzung Europäischer Richtlinien
§ 10 Inkrafttreten
Anlage 1
(zu § 4 Absatz 1)
Anlage 2
(zu § 4 Absatz 2)
Anlage 3
(zu § 4 Absatz 3)