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WoGZustG - Wohngeldzuständigkeitsgesetz
Gesetz zur Bestimmung der zuständigen Stellen für die Durchführung des Wohngeldgesetzes
- Hessen -
Vom 11. Juli 2024
(GVBl. Nr. 32 vom 15.07.2024)
Gl.-Nr.: 362-87
Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die nach § 24 Abs. 1 des Wohngeldgesetzes vom 24. September 2008 (BGBl. I S. 1856), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 408), zuständigen Stellen für die Durchführung des Wohngeldgesetzes zu bestimmen.
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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(Stand: 23.07.2024)
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