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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Änderung des Bremischen Ladenschlussgesetzes
- Bremen -

Vom 24. März 2026
(Brem.GBl. Nr. 41 vom 14.04.2026 S. 301)


Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

Artikel 1
Änderung des Bremischen Ladenschlussgesetzes

Das Bremische Ladenschlussgesetz vom 22. März 2007 (Brem.GBl. S. 221), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Mai 2023 (Brem.GBl. S. 410) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

§ 18 Absatz 4 wird durch den folgenden Absatz 4 ersetzt:

alt neu
(4) § 9a tritt mit Ablauf des 31. März 2026 außer Kraft. "(4) § 9a tritt mit Ablauf des 31. März 2028 außer Kraft."

Artikel 2
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 31. März 2026 in Kraft.

ID 260977

ENDE

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(Stand: 22.04.2026)

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