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Änderungstext
Gesetz zur Änderung des Bremischen Ladenschlussgesetzes
- Bremen -
Vom 24. März 2026
(Brem.GBl. Nr. 41 vom 14.04.2026 S. 301)
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:
Artikel 1
Änderung des Bremischen Ladenschlussgesetzes
Das Bremische Ladenschlussgesetz vom 22. März 2007 (Brem.GBl. S. 221), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Mai 2023 (Brem.GBl. S. 410) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
§ 18 Absatz 4 wird durch den folgenden Absatz 4 ersetzt:
| alt | neu |
| (4) § 9a tritt mit Ablauf des 31. März 2026 außer Kraft. | "(4) § 9a tritt mit Ablauf des 31. März 2028 außer Kraft." |
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 31. März 2026 in Kraft.
ID 260977
| ENDE |
(Stand: 22.04.2026)
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