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Änderungstext
Gesetz zur Änderung des Bremischen Ladenschlussgesetzes
- Bremen -
Vom 28. März 2023
(Brem.GBl. Nr. 40 vom 14.04.2023 S. 281)
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:
§ 18 Absatz 4 des Bremischen Ladenschlussgesetzes vom 22. März 2007 (Brem.GBl. S. 221), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Februar 2020 (Brem.GBl. S. 7) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
(4) § 9a tritt mit Ablauf des 31. März 2023 außer Kraft. | "(4) § 9a tritt mit Ablauf des 31. März 2026 außer Kraft." |
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
ID 230737
ENDE |
(Stand: 28.08.2023)
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