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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Änderung des Bremischen Ladenschlussrechtes
- Bremen -

Vom 4. Februar 2020
(Brem.GBl. Nr. 5 vom 11.02.2020 S. 7)



Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

Artikel 1
Änderung des Bremischen Ladenschlussgesetzes

§ 18 Absatz 4 des Bremischen Ladenschlussgesetzes vom 22. März 2007 (Brem.GBl. S. 221 -8050-a-1), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 14. März 2017 (Brem.GBl. S. 121) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

alt neu
(4) §§ 9a und 10 treten mit Ablauf des 31. März 2020 außer Kraft. "(4) § 9a tritt mit Ablauf des 31. März 2023 außer Kraft."

Artikel 2
Aufhebung der Verordnung über den Sonntagsverkauf am 24. Dezember

Die Verordnung über den Sonntagsverkauf am 24. Dezember vom 13. Dezember 1961 (SaBremR 7102-a-3) wird aufgehoben.

Artikel 3
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

ID: 200224

ENDE

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(Stand: 19.08.2020)

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