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Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage
- Bremen -
Vom 26. Juni 2018
(Brem.GBl. Nr. 63 vom 28.06.2018 S. 302)
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:
Artikel 1
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage
Das Gesetz über die Sonn- und Feiertage vom 12. November 1954 (Brem.GBl. S. 115), zuletzt geändert am 21. Mai 2013 (Brem.GBl. S. 231), wird wie folgt geändert:
1. § 2 Absatz 1 j wird wie folgt neu gefasst:
alt | neu |
j. der 31. Oktober 2017 (500. Jahrestag der Reformation) | j . der Reformationstag. |
2. § 14 Absatz 2 wird gestrichen.(Red.Anm.: § 14 Abs. 2 wurde bereits durch die Änderung vom 14.11.2017 S. 468 aufgehoben)
Artikel 2
Inkrafttreten
Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
ID 181095
ENDE |
(Stand: 02.08.2018)
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