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Änderungstext
Verordnung zur Änderung der Bayerischen Urlaubs- und Mutterschutzverordnung
- Bayern -
Vom 9. November 2021
(GVBl. Nr. 22 vom 30.11.2021 S. 625)
Auf Grund
verordnet die Bayerische Staatsregierung:
Die Bayerische Urlaubs- und Mutterschutzverordnung (UrlMV) vom 28. November 2017 (GVBl. S. 543, 2019 S. 328, BayRS 2030-2-31-F), die zuletzt durch die §§ 3 und 4 der Verordnung vom 22. Juni 2021 (GVBl. S. 397) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 26a wird wie folgt geändert:
a) Der Wortlaut wird Abs. 1.
b) Folgender Abs. 2 wird angefügt:
"(2) Auf die vor dem 1. September 2021 geborenen Kinder oder für die vor diesem Zeitpunkt mit dem Ziel der Adoption aufgenommenen Kinder ist § 23 Abs. 2 Satz 1 in der am 31. August 2021 geltenden Fassung anzuwenden."
2. In § 27 wird Abs. 2 durch die folgenden Abs. 2 und 3 ersetzt:
alt | neu |
(2) § 26a tritt mit Ablauf des 30. Juni 2023 außer Kraft. | "(2) § 26a Abs. 1 tritt mit Ablauf des 30. Juni 2023 außer Kraft.
(3) § 26a Abs. 2 tritt mit Ablauf des 31. August 2029 außer Kraft." |
Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2021 in Kraft.
ID: 212504
ENDE |
(Stand: 03.12.2021)
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