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Änderungstext
Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten
auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes, der Sicherheitstechnik, des Chemikalien- und Medizinprodukterechts
Vom 4. September 2007
(GVBl. Nr. 20 vom 14.09.2007 S. 636)
Gl.-Nr.: 805-2-UG
Es erlassen auf Grund von
die Bayerische Staatsregierung
das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, soweit erforderlich im Einvernehmen mit den Staatsministerien für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen sowie für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie folgende Verordnung:
Die Anlage der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes, der Sicherheitstechnik, des Chemikalien- und Medizinprodukterechts (ASiMPV) vom 2. Dezember 1998 (GVBl S. 956, BayRS 805-2-UG), zuletzt geändert durch § 3 der Verordnung vom 9. Januar 2007 (GVBl S. 12), wird wie folgt geändert:
1. Teil I wird wie folgt geändert:
a) In Nr. 8.3 wird das Wort "FCKW-Halon-Verbots-Verordnung" durch das Wort "Chemikalien-Ozonschichtverordnung" ersetzt.
b) In Nr. 8.8 werden nach den Worten "VO (EG) Nr. 2037/2000" die Worte "des Europäischen Parlaments und" eingefügt.
c) Es werden folgende Nrn. 8.9 und 8.10 eingefügt:
"8.9 VO (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe und zur Änderung der Richtlinie 79/117/EWG"
"8.10 VO (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission."
2. Teil III wird wie folgt geändert:
a) In Lfd. Nrn. 1.2 und 3.4 werden jeweils in der Spalte "Zuständige Behörde/Stelle" die Worte "nach der Getränkeschankanlagenverordnung" gestrichen.
b) In Lfd. Nr. 4.2.2 wird in der Spalte "Zuständige Behörde/Stelle" das Wort "GAA" gestrichen und werden die Worte ",soweit es sich um Getränkeschankanlagen nach der Getränkeschankanlagenverordnung handelt" durch die Worte "bei Getränkeschankanlagen" ersetzt.
c) Lfd. Nr. 4.2.3
4.2.3 §§ 11, 13, 15 Abs. 4 und §§ 17, § 16 Abs. 1 und 2, § 18 Abs. 1 und 2, § 19 Abs. 2, §§ 20 und 27 Übrige Aufgaben GAA
wird aufgehoben.
d) Lfd. Nrn. 4.4, 4.4.1 und 4.4.2
4.4 Getränkeschankanlagenverordnung (SchankV) 4.4.1 § 16 Satz 1 Nr. 5 Anerkennung von Lehrgängen LfU 4.4.2 §§ 4 bis 20 Abs. 1 Satz 2 Übrige Aufgaben KVB
werden aufgehoben.
e) In Lfd. Nr. 6.1.1 wird Nr. "6.1.1"
6.1.1 § 7 Abs. 5 Zulassung von Ausnahmen StMUGV
gestrichen.
f) Lfd. Nrn. 6.1.2, 6.1.3 und 6.1.4
6.1.2 § 13 Abs. 4 und 5 Bewilligung der Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen StMUGV nach Vorschlag und Vorermittlungen des GAA 6.1.3 § 15 Abs. 2 Bewilligung der Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen und Zulassung sonstiger Ausnahmen im öffentlichen Interesse GAa für Zulassung von befristeter Sonn- und Feiertagsarbeit bis zu 1 Jahr, im Übrigen StMUGV nach Vorschlag und Vorermittlungen des GAA 6.1.4 umwelt-online - Demo-Version
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