Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk
Änderungstext

Gesetz zur Umsetzung des Qualitätskonzepts für die öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg
- Baden-Württemberg -

Vom 19. Februar 2019
(GBl. Nr. 5 vom 27.02.2019 S. 37)



Der Landtag hat am 13. Februar 2019 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Gesetz über das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung

(nicht dargestellt)

Artikel 2
Gesetz über das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg

Artikel 3
Gesetz über die Auflösung des Landesinstituts für Schulentwicklung und der Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen und die Neustrukturierung der Einrichtungen in der Schulverwaltung

(nicht dargestellt)

Artikel 5
Änderung des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg

(nicht dargestellt)

Artikel 4
Änderung des Landesbeamtengesetzes

Der Anhang (zu § 8 Abs. 1) des Landesbeamtengesetzes vom 9. November 2010 (GBl. S. 793, 794), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. November 2018 (GBl. S. 437) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Buchstabe A wird wie folgt geändert:

a) Nach Nummer 3 wird folgende Nummer 4 eingefügt:

"4. der Leiterin oder des Leiters, der stellvertretenden Leiterin oder des stellvertretenden Leiters, der Leiterinnen und Leiter und der stellvertretenden Leiterinnen und der stellvertretenden Leiter der Abteilungen, der Leiterinnen und der Leiter der Referate sowie der Leiterinnen und der Leiter der Regionalstellen des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung,"

b) Die bisherigen Nummern 4 und 5 werden die Nummern 5 und 6.

2. Buchstabe C wird wie folgt geändert:

a) Nummer 9 wird wie folgt gefasst:

alt neu
9. der Leiterinnen und Leiter sowie der Fachbereichsleiterinnen und Fachbereichsleiter des Landesinstituts für Schulentwicklung, "9. der Leiterin oder des Leiters, der stellvertretenden Leiterin oder des stellvertretenden Leiters, der Leiterinnen und der Leiter und der stellvertretenden Leiterinnen und der stellvertretenden Leiter der Abteilungen sowie der Leiterinnen und der Leiter der Referate des Instituts für Bildungsanalysen Baden-Württemberg,"

b) In Nummer 11 werden die Wörter "Staatlichen Seminare für Didaktik und Lehrerbildung" durch die Wörter "Seminare für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte" ersetzt.

c) Die Nummern 10,

10. der Leiterinnen und der Leiter der Staatlichen Seminare für Schulpädagogik,

12, 13,

12. der Leiterinnen und der Leiter der Pädagogischen Fachseminare,

13. der Leiterin oder des Leiters des Fachseminars für Sonderpädagogik,

15, 16,

15. der Leiterin oder des Leiters der Landesakademie für Schulkunst, Schul- und Amateurtheater,

16. der Leiterin oder des Leiters des Internationalen Instituts für Berufsbildung Mannheim,

48, 49 und 50

48. der Ersten Direktorin oder des Ersten Direktors der Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen als Vorstandsvorsitzende oder Vorstandsvorsitzender,

49. der Direktorin oder des Direktors bei der Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen als Stellvertretende Vorstandsvorsitzende oder Stellvertretender Vorstandsvorsitzender,

50. Professorin oder Professor als Direktorin oder Direktor am Landesinstitut für Schulentwicklung,

werden aufgehoben.

d) Die bisherigen Nummern 11, 14, 17 bis 47 und 51 werden zu Nummern 10, 11, 12 bis 42 und 43.

Artikel 6
Änderung des Ernennungsgesetzes

(nicht dargestellt)

Artikel 7
Änderung des Landesverwaltungsgesetzes

In § 14 Absatz 1 Satz 2 des Landesverwaltungsgesetzes vom 14. Oktober 2008 (GBl. S. 313, 314), das zuletzt durch Gesetz vom 20. Dezember 2018 (GBl. 2019, S. 4) geändert worden ist, werden die Wörter "schulpsychologischen und" gestrichen.

Artikel 8
Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg

(nicht dargestellt)

Artikel 9
Änderung des Errichtungsgesetzes BITBW

(nicht dargestellt)

Artikel 10
Änderung der Lehrkräftezulagenverordnung

(nicht dargestellt)

Artikel 11
Änderung der Verordnung der Landesregierung über Sitze und Bezirke der Staatlichen Schulämter

(nicht dargestellt)

Artikel 12
Änderung der Unfallfürsorgezuständigkeitsverordnung

(nicht dargestellt)

Artikel 13
Änderung der Beamtenrechtszuständigkeitsverordnung

(nicht dargestellt)

Artikel 14
Änderung der Verordnung des Kultusministeriums zur Übertragung von Zuständigkeiten nach dem Landesbeamtengesetz, nach dem Landesreisekostengesetz, der Landestrennungsgeldverordnung und dem Landesdisziplinargesetz im Kultusressort

(nicht dargestellt)

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 03.05.2019)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion