Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
Änderungstext
Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2015/2016
(BVAnpGBW 2015/2016)
Vom 21. Juli 2015
(GBl. Nr. 15 vom 29.07.2015 S. 663)
Der Landtag hat am 16. Juli 2015 das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2015/2016
(BVAnpGBW 2015/2016
Nicht dargestellt
Artikel 2
Änderung des Landesbesoldungsgesetzes
Baden-Württemberg
Nicht dargestellt
Artikel 3
Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
Baden-Württemberg
Die Erschwerniszulagenverordnung Baden-Württemberg vom 30. November 2010 (GBl. S. 994), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Juli 2015 (GBl. S. 658, 661), wird wie folgt geändert:
1. In § 5 Absatz 1 Nummer 2 und 4 sowie in § 6 Absatz 1 Nummer 2 und 4 wird jeweils der Betrag "3,16 Euro" durch den Betrag "3,22 Euro" ersetzt.
2. Die Beträge in § 11 werden durch folgende Beträge ersetzt:
a) in Absatz 1 der Betrag "3,09 Euro" durch den Betrag "3,46 Euro".
b) die Beträge in Absatz 2 wie folgt:
aa) der Betrag "12,82 Euro" durch den Betrag "14,36 Euro",
bb) der Betrag "15,56 Euro" durch den Betrag "17,43 Euro",
cc) der Betrag "19,33 Euro" durch den Betrag "21,65 Euro",
dd) der Betrag "24,90 Euro" durch den Betrag "27,89 Euro",
ee) der Betrag "4,97 Euro" durch den Betrag "5,57 Euro".
3. In § 13 wird der Betrag "1,52 Euro" durch den Betrag "1,55 Euro" ersetzt.
Artikel 4
Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes
Baden-Württemberg
Das Landesbeamtenversorgungsgesetz Baden-Württemberg vom 9. November 2010 (GBl. S. 793, 911), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Juli 2015 (GBl. S. 658, 660), wird wie folgt geändert:
1. § 66 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 2 Satz 1 wird der Betrag "89,09 Euro" durch den Betrag "90,78 Euro" ersetzt.
b) Absatz 5 wird wie folgt geändert:
aa) In Nummer 1 wird der Betrag "0,83 Euro" durch den Betrag "0,85 Euro" ersetzt.
bb) In Nummer 2 wird der Betrag "0,62 Euro" durch den Betrag "0,63 Euro" ersetzt.
c) In Absatz 6 Satz 2 wird der Betrag "2,48 Euro" durch den Betrag "2,53 Euro" ersetzt.
2. § 67 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 2 wird wie folgt geändert:
aa) Nummer 1 wird wie folgt geändert:
aaa) In Buchstabe a wird der Betrag "1,94 Euro" durch den Betrag "1,98 Euro" ersetzt.
bbb) In Buchstabe b wird der Betrag "1,45 Euro" durch den Betrag "1,48 Euro" ersetzt.
ccc) In Buchstabe c wird der Betrag "0,97 Euro" durch den Betrag "0,99 Euro" ersetzt.
bb) Nummer 2 wird wie folgt geändert:
aaa) In Buchstabe a wird der Betrag "1,27 Euro" durch den Betrag "1,29 Euro" ersetzt.
bbb) In Buchstabe b wird der Betrag "0,86 Euro" durch den Betrag "0,88 Euro" ersetzt.
cc) In Nummer 3 wird der Betrag "0,64 Euro" durch den Betrag "0,65 Euro" ersetzt.
b) In Absatz 3 Satz 3 wird der Betrag "0,83 Euro" durch den Betrag "0,85 Euro" ersetzt.
3. § 95 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 2 wird wie folgt geändert:
aa) Nummer 1 wird wie folgt geändert:
aaa) In Buchstabe a wird der Betrag "1,94 Euro" durch den Betrag "1,98 Euro" ersetzt.
bbb) In Buchstabe b wird der Betrag "1,45 Euro" durch den Betrag "1,48 Euro" ersetzt.
ccc) In Buchstabe c wird der Betrag "0,97 Euro" durch den Betrag "0,99 Euro" ersetzt.
bb) Nummer 2 wird wie folgt geändert:
aaa) In Buchstabe a wird der Betrag "1,27 Euro" durch den Betrag "1,29 Euro" ersetzt.
bbb) In Buchstabe b wird der Betrag "0,86 Euro" durch den Betrag "0,88 Euro" ersetzt.
cc) In Nummer 3 wird der Betrag "0,64 Euro" durch den Betrag "0,65 Euro" ersetzt.
b) In Absatz 3 Satz 3 wird der Betrag "0,83 Euro" durch den Betrag "0,85 Euro" ersetzt.
Artikel 5
Weitere Änderung des Landesbesoldungsgesetzes
Baden-Württemberg
Nicht dargestellt
Artikel 6
Weitere Änderung der Erschwerniszulagenverordnung Baden-Württemberg
Die Erschwerniszulagenverordnung Baden-Württemberg vom 30. November 2010 (GBl. S. 994), zuletzt geändert durch Artikel 3 dieses Gesetzes, wird wie folgt geändert:
1. In § 5 Absatz 1 Nummer 2 und 4 sowie in § 6 Absatz 1 Nummer 2 und 4 wird jeweils der Betrag "3,22 Euro" durch den Betrag "3,29 Euro" ersetzt.
2. In § 13 wird der Betrag "1,55 Euro" durch den Betrag "1,58 Euro" ersetzt.
Artikel 7
Weitere Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes Baden-Württemberg
Das Landesbeamtenversorgungsgesetz Baden-Württemberg vom 9. November 2010 (GBl. S. 793, 911), zuletzt geändert durch Artikel 4 dieses Gesetzes, wird wie folgt geändert:
1. § 66 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 2 Satz 1 wird der Betrag "90,78 Euro" durch den Betrag "92,69 Euro" ersetzt.
b) Absatz 5 wird wie folgt geändert:
aa) In Nummer 1 wird der Betrag "0,85 Euro" durch den Betrag "0,87 Euro" ersetzt.
bb) In Nummer 2 wird der Betrag "0,63 Euro" durch den Betrag "0,64 Euro" ersetzt.
(Stand: 11.11.2019)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion