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Regelwerk

Änderungstext

Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage
- Berlin -

Vom 10. Juli 2024
(GVBl. Nr. 28 vom 20.07.2024 S. 460)


Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage

§ 1 Absatz 1 des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage vom 28. Oktober 1954 (GVBl. S. 615), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. Januar 2019 (GVBl. S. 22) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 10 wird der Punkt am Ende gestrichen.

2. Folgende neue Nummern 11 und 12 werden angefügt:

"11. der 8. Mai 2025 (80. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des Zweiten Weltkriegs in Europa).

12. der 17. Juni 2028 (75. Jahrestag des Aufstandes vom 17. Juni 1953)."

Artikel 2
Weitere Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage

(Gültig ab 09.05.2025 siehe =>)

§ 1 Absatz 1 des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage vom 28. Oktober 1954 (GVBl. S. 615), das zuletzt durch Artikel 1 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Nummer 11 wird aufgehoben.

2. Nummer 12 wird zu Nummer 11 und in dieser wird ein Punkt angefügt.

Artikel 3
Weitere Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage

(Gültig ab 18.06.2028   siehe =>)

§ 1 Absatz 1 des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage vom 28. Oktober 1954 (GVB1. S. 615), das zuletzt durch Artikel 2 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 10 wird ein Punkt angefügt.

2. Nummer 11 wird aufgehoben.

Artikel 4
Inkrafttreten

( 1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

( 2) Artikel 2 tritt am 9. Mai 2025 in Kraft.

( 3) Artikel 3 tritt am 18. Juni 2028 in Kraft.

ID: 241709


ENDE

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