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Regelwerk
Änderungstext

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates - geändert druch die Richtlinjie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates - über die Anerkennung von Berufsqualifikationen im Laufbahnrecht

vom 06. Februar 2017
(GVBl. Nr. 5 vom 17.02.2017 S. 206)



Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Laufbahngesetzes

nicht dargestellt

Artikel 2
Änderung des Landesbeamtengesetzes

Nach § 88 Absatz 2 des Landesbeamtengesetzes vom 19. März 2009 (GVBl. S. 70), das zuletzt durch Gesetz vom 17. Juni 2016 (GVBl. S. 333) geändert worden ist, wird folgender Absatz 2a eingefügt:

"(2a) Ohne Einwilligung der Beamtin oder des Beamten ist es zur Erfüllung von Mitteilungs- und Auskunftspflichten im Rahmen der europäischen Verwaltungszusammenarbeit nach den §§ 8a bis 8e des Verwaltungsverfahrensgesetzes in Verbindung mit § 1 Absatz 1 des Gesetzes über das Verfahren der Berliner Verwaltung zulässig, auch Personalaktendaten im Wege der Auskunft zu übermitteln; dies gilt auch für Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte."

Artikel 3
Änderung der Verordnung über die Anerkennung von Berufsqualifikationen
anderer Länder der Europäischen Union als Laufbahnbefähigung

nicht dargestellt

Artikel 4
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

ENDE

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(Stand: 16.06.2018)

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