Regelwerk, Arbeits- und Sozialrecht

WTG
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Abschnitt 1
Allgemeines

§ 1 Zweck des Gesetzes

§ 2 Allgemeine Begriffsbestimmungen

§ 3 Pflegeeinrichtungen

§ 4 Besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe

§ 5 Pflege-Wohngemeinschaften

§ 6 Intensivpflege-Wohngemeinschaften

§ 7 Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderungen

§ 8 Ausschluss vom Anwendungsbereich

Abschnitt 2
Stärkung der Selbstbestimmung,
des Verbraucher- und Datenschutzes und der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft

§ 9 Allgemeine Information und Beratung durch die Aufsichtsbehörde

§ 10 Transparenz

§ 11 Beteiligungs- und Einsichtsrechte

§ 12 Beschwerdemanagement und Vorschlagswesen

§ 13 Mitwirkung in Einrichtungen durch eine Bewohnervertretung

§ 14 Gemeinschaftsvereinbarung und Wohngemeinschaftsordnung bei anbieterverantworteten Pflege-Wohngemeinschaften

§ 15 Mitwirkung in Wohngemeinschaften durch eine Wohngemeinschaftsvertretung

§ 16 Teilhabe am Leben in der Gesellschaft

Abschnitt 3
Besondere Pflichten des Leistungsanbieters und der von ihm eingesetzten Personen

§ 17 Anforderungen an die Leistungserbringung und das Leistungsangebot

§ 18 Geld- oder geldwerte Leistungen an Leistungsanbieter und eingesetzte Personen

§ 19 Anzeigepflicht bei Einrichtungen

§ 20 Meldepflicht bei Pflege-Wohngemeinschaften

§ 21 Mitteilung bei betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen

§ 22 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

Abschnitt 4
Aufgaben und ordnungsrechtliche Befugnisse der Aufsichtsbehörde

§ 23 Prüfungen von Einrichtungen

§ 24 Aufsicht bei Pflege-Wohngemeinschaften und Pflichtberatung vor Inbetriebnahme

§ 25 Zuordnungsprüfungen bei Wohnformen für pflegebedürftige Menschen

§ 26 Prüfungen von Wohngemeinschaften

§ 27 Maßnahmen

§ 28 Beratung bei Mängeln, Fristsetzung

§ 29 Anordnungen zur Mängelbeseitigung

§ 30 Beschäftigungsverbot, kommissarische Leitung

§ 31 Aufnahmestopp

§ 32 Untersagung

§ 33 Entwicklung und Erprobung neuer betreuter gemeinschaftlicher Wohnformen

Abschnitt 5
Zuständigkeiten, Datenverarbeitung,
Zusammenarbeit, Verordnungsermächtigung, bauliche Anlagen, Ordnungswidrigkeiten

§ 34 Zuständige Behörden, Datenverarbeitung

§ 35 Zusammenarbeit, Datenverarbeitung, Arbeitsgemeinschaften

§ 36 Rechtsverordnungen

§ 37 Bauliche Anlagen von Einrichtungen und Wohngemeinschaften

§ 38

Abschnitt 6
Aufgaben des Landes Berlin

§ 39 Allgemeine Information und Beratung über Pflege- beziehungsweise Betreuungsangebote sowie Unterstützung bürgerschaftlich engagierter Menschen

Abschnitt 7
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 40