Regelwerk, Arbeits- und Sozialrecht

ErschwerniszulagenV
- Inhalt -

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Ausschluss einer Erschwerniszulage

§ 2a Teilzeitbeschäftigung

Abschnitt 2
Einzeln abzugeltende Erschwernisse

Titel 1
Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten

§ 3 Allgemeine Voraussetzungen

§ 4 Höhe und Berechnung der Zulage

§ 4a Weitergewährung bei vorübergehender Dienstunfähigkeit

§ 5 Ausschluß der Zulage

§ 6 (aufgehoben)

§ 6a (aufgehoben)

Titel 2
Zulage für Tauchertätigkeit

§ 7 Allgemeine Voraussetzungen

§ 8 Höhe der Zulage

§ 9 Berechnung der Zulage

Titel 3
Zulagen für den Umgang mit Munition und Sprengstoffen

§ 10 Zulage für das Räumen und Vernichten von Munition sowie für das Erproben besonders gefährlicher Munition

§ 11 Zulage für Sprengstoffentschärfer und Sprengstoffermittler

Titel 4
Zulage für Tätigkeiten an Antennen und Antennenträgern; Zulage für Tätigkeiten an Geräten und Geräteträgern des Wetterdienstes und des Vermessungsdienstes sowie an Windmasten des lufthygienischen Überwachungsdienstes

§ 12 Allgemeine Voraussetzungen

§ 13 Höhe der Zulage

§ 14 Berechnung der Zulage

§ 15 Zulage für Tätigkeiten an Geräten und Geräteträgern des Wetterdienstes und des Vermessungsdienstes sowie an Windmasten des lufthygienischen Überwachungsdienstes

Titel 5
Sonstige einzeln abzugeltende Erschwernisse

§ 16 Zulage für Klimaerprobung

§ 16a Zulage für Unterdruckkammerdienst

§ 16b Zulage für Ausbildungstätigkeiten im Feuerwehrdienst der Bundeswehr

§ 16c Zulage für die Begleitung von Rückführungen auf dem Luftweg

Titel 6 (aufgehoben)

§ 17 Zulage für Tätigkeiten mit kontaminierten Personen oder Gegenständen

Abschnitt 3
Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten

§ 17a Allgemeine Voraussetzungen

§ 17b Höhe der Zulage

§ 17c Ausschluss der Zulage

§ 17d Weitergewährung bei vorübergehender Dienstunfähigkeit

Abschnitt 4
Zulagen in festen Monatsbeträgen

§ 18 Entstehen des Anspruchs

§ 19 Weitergewährung bei Unterbrechung der zulageberechtigenden Tätigkeit

§ 20 (aufgehoben)

§ 21 Zulage für allgemeine und besondere Dienste in der Gesundheits- und Krankenpflege

§ 21a Zulage für die Behandlung und Pflege bei schweren Infektionskrankheiten

§ 22 Zulage für besondere Einsätze

§ 22a Zulage für Polizeivollzugsbeamte als fliegendes Personal

§ 23 Zulage für die Beseitigung von Munition aus den Weltkriegen

§ 23a Zulage für Tätigkeiten im Seuchenbetrieb des Friedrich-Loeffler-Instituts

§ 23b (aufgehoben)

§ 23c (aufgehoben)

§ 23d Zulage für Tätigkeiten im Maschinenraum seegehender Schiffe

§ 23e Zulage für Minentaucher

§ 23f Zulage für fliegendes Personal der Bundeswehr und anderer Einrichtungen des Bundes

§ 23g Zulage für technische Luftfahrzeugführer im Erprobungs- und Güteprüfdienst

§ 23h Zulage für Fallschirmspringer

§ 23i Zulage für Verwendungen im militärischen Flugsicherungsbetriebsdienst und im Einsatzführungsdienst

§ 23j Zulage für Verwendungen in verbunkerten Anlagen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung

§ 23k Zulage für Ausbilder bei Einzelkämpferlehrgängen

§ 23l Zulage für Bergführer

§ 23m Zulage für Spezialkräfte der Bundeswehr

§ 23n Zulage für besondere Erprobungs- und Versuchsarbeiten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung

§ 23o Zulage für spezialisierte Kräfte der Bundeswehr

§ 23p Zulage für besonders befähigte Unterstützungskräfte der Spezialkräfte der Bundeswehr

§ 23q Zulage für Tätigkeiten im protokollarischen Dienst des Wachbataillons beim Bundesministerium der Verteidigung

§ 23r Zulage für Tätigkeiten mit Biostoffen in Laboratorien

Abschnitt 5
Übergangsregelungen

§ 24 Übergangsregelung für Beamte des Bundeseisenbahnvermögens und der Postnachfolgeunternehmen

§ 25 (aufgehoben)

§ 26 Übergangsregelung für Führer oder Ausbilder im Außendienst

§ 27