Regelwerk, Arbeits- und Sozialrecht
| Abschnitt 1 Allgemeines |
| § 1 Geltungsbereich |
| § 2 Begriffsbestimmungen |
| § 3 Mutterschutz |
| § 4 Stellenausschreibungspflicht |
| § 5 Schwerbehinderte Menschen |
| Abschnitt 2 Einstellung |
| Unterabschnitt 1 Gemeinsame Vorschriften |
| § 6 Gestaltung der Laufbahnen |
| § 7 Erlangen der Laufbahnbefähigung |
| § 8 Anerkennung und Mitteilung der Laufbahnbefähigung |
| § 9 Ämter und Amtsbezeichnungen der Laufbahnen |
| Unterabschnitt 2 Vorbereitungsdienste |
| § 10 Einrichtung von Vorbereitungsdiensten; Subdelegation |
| § 11 Voraussetzung für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst; Auswahlverfahren |
| § 12 Auswahlverfahren für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst |
| § 13 Einstellung in den Vorbereitungsdienst; Dienstbezeichnung |
| § 14 Vorbereitungsdienst für den einfachen Dienst |
| § 15 Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst |
| § 16 Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst |
| § 17 Vorbereitungsdienst für den höheren Dienst |
| § 18 Verlängerung der Vorbereitungsdienste |
| § 19 Verkürzung der Vorbereitungsdienste |
| § 20 Laufbahnprüfung und sonstige Prüfungen |
| Unterabschnitt 3 Anerkennung von Befähigungen |
| § 21 Allgemeine Regelungen |
| § 22 Einfacher Dienst |
| § 23 Mittlerer Dienst |
| § 24 Gehobener Dienst |
| § 25 Höherer Dienst |
| § 26 Andere Bewerberinnen und Bewerber |
| Unterabschnitt 4 Sonderregelungen |
| § 27 Besondere Qualifikationen für die Zulassung zu Laufbahnen des einfachen Dienstes |
| § 28 Besondere Qualifikationen für die Zulassung zu Laufbahnen des mittleren Dienstes |
| § 29 Besondere Qualifikationen und Zeiten für die Zulassung zu Laufbahnen des gehobenen Dienstes |
| § 30 Besondere Qualifikationen und Zeiten für die Zulassung zu Laufbahnen des höheren Dienstes |
| § 31 Zeiten im berufsmäßigen Wehrdienst |
| § 32 Besondere Qualifikationen und Zeiten für die Zulassung zu einzelnen Verwendungsbereichen |
| § 33 Zulassung zur höheren Laufbahn bei Besitz einer Berufsausbildung, Hochschulausbildung oder sonstigen besonderen Qualifikationen |
| § 34 Einstellung in ein Beförderungsamt |
| § 35 Einstellung von Richterinnen und Richtern sowie früheren Staatsanwältinnen und Staatsanwälten in ein Beförderungsamt |
| § 36 Besetzung von geeigneten Dienstposten der höheren Laufbahn durch besonders leistungsstarke Beamtinnen und Beamte |
| Abschnitt 3 Berufliche Entwicklung |
| Unterabschnitt 1 Probezeit |
| § 37 Dauer der Probezeit und Feststellung der Bewährung |
| § 38 Anrechnung hauptberuflicher Tätigkeiten |
| § 39 Verlängerung der Probezeit |
| Unterabschnitt 2 Beförderung |
| § 40 Voraussetzungen einer Beförderung |
| § 41 Auswahlentscheidungen |
| § 42 Erprobungszeit |
| Unterabschnitt 3 Aufstieg |
| § 43 Voraussetzungen für den Aufstieg |
| § 44 Auswahlverfahren für den Aufstieg; Auswahlkommission |
| § 45 Vorbereitungsdienste |
| § 46 Fachspezifische Qualifizierungen |
| § 47 Hochschulstudium und berufspraktische Einführung; Subdelegation |
| § 48 Verleihung eines Amtes der neuen Laufbahn |
| § 49 Erstattung der Kosten einer Aufstiegsausbildung |
| Unterabschnitt 4 Sonstiges |
| § 50 Laufbahnwechsel |
| § 51 Wechsel von verbeamteten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern |
| § 52 Wechsel von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten |
| § 53 Wechsel in eine Laufbahn des Bundes |
| § 54 Internationale Verwendungen |
| Abschnitt 4 Personalentwicklung und Qualifizierung |
| § 55 Personalentwicklung |
| § 56 Dienstliche Qualifizierung |
| Abschnitt 5 Dienstliche Beurteilung |
| § 57 Ausnahmen von der regelmäßigen Beurteilung |
| § 58 Inhalt der dienstlichen Beurteilung |
| § 59 Beurteilungsverfahren und Beurteilungsmaßstab |
| Abschnitt 6 Übergangs- und Schlussbestimmungen |
| § 60 Überleitung der Beamtinnen und Beamten |
| § 61 Vorbereitungsdienste |
| § 62 Beamtenverhältnis auf Probe |
| § 63 Ausnahmen für besonders leistungsstarke Beamtinnen und Beamte in obersten Bundesbehörden |
| § 64 Ausnahmen für leistungsstarke Beamtinnen auf Probe und Beamte auf Probe im gehobenen technischen Verwaltungsdienst im Verwendungsbereich Wehrtechnik |
| § 65 Ausnahmen für leistungsstarke Beamtinnen und Beamte im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit im gehobenen technischen Verwaltungsdienst im Verwendungsbereich Wehrtechnik |
| Anlage 1 Zu den Laufbahnen gehörende Ämter; Amtsbezeichnungen (zu § 9 Absatz 1) |
| Anlage 2 Eingerichtete Vorbereitungsdienste (zu § 10 Absatz 1) |
| Anlage 3 Prüfungsnoten (zu § 10 Absatz 2 Satz 2) |
| Anlage 4 Übergeleitete Laufbahnen (zu § 60 Absatz 1) |
| Tabelle 1 |
| Tabelle 2 |
| Tabelle 3 |
| Tabelle 4 |