Regelwerk, Arbeits- und Sozialrecht

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
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Abschnitt 1
Zweck, Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen

§ 1 Zweck und Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Anforderungen an die Barrierefreiheit

§ 3 Barrierefreiheit, Verordnungsermächtigung

§ 4 Konformitätsvermutung auf der Grundlage harmonisierter Normen

§ 5 Konformitätsvermutung auf der Grundlage technischer Spezifikationen

§ 5a Barrierefreiheit gemäß anderen Rechtsakten der Europäischen Union

§ 5b Harmonisierte Normen und technische Spezifikationen für andere Rechtsakte der Europäischen Union

Abschnitt 3
Pflichten der Wirtschaftsakteure

§ 6 Pflichten des Herstellers

§ 7 Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers

§ 8 Bevollmächtigter des Herstellers

§ 9 Allgemeine Pflichten des Einführers

§ 10 Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Einführers

§ 11 Pflichten des Händlers

§ 12 Einführer oder Händler als Hersteller

§ 13 Angabe der Wirtschaftsakteure, Verordnungsermächtigung

§ 14 Pflichten des Dienstleistungserbringers

§ 15 Beratungsangebot der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

Abschnitt 4
Grundlegende Veränderungen von Produkten oder Dienstleistungen und unverhältnismäßige Belastungen für die Wirtschaftsakteure

§ 16 Grundlegende Veränderungen

§ 17 Unverhältnismäßige Belastungen, Verordnungsermächtigung

Abschnitt 5
CE-Kennzeichnung

§ 18 EU-Konformitätserklärung für Produkte

§ 19 CE-Kennzeichnung

Abschnitt 6
Marktüberwachung von Produkten

§ 20 Aufgaben der Marktüberwachungsbehörden

§ 21 Marktüberwachungsmaßnahmen

§ 22 Maßnahmen der Marktüberwachung bei Produkten, die die Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllen

§ 23 Maßnahmen bei formaler Nichtkonformität von Produkten

§ 24 Pflichten der Marktüberwachungsbehörde und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
bei Nichtkonformität von Produkten, die sich nicht auf das deutsche Hoheitsgebiet beschränken

§ 25 Unterstützungsverpflichtung

§ 26 Pflichten der Marktüberwachungsbehörde bei Maßnahmen anderer Mitgliedstaaten, bei Produkten, die gegen Barrierefreiheitsanforderungen verstoßen

§ 27 Aufgaben der zentralen Verbindungsstelle

Abschnitt 7
Marktüberwachung von Dienstleistungen

§ 28 Marktüberwachung von Dienstleistungen

§ 29 Maßnahmen der Marktüberwachung bei Dienstleistungen, die die Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllen

§ 30 Maßnahmen bei formaler Nichtkonformität von Dienstleistungen

§ 31 Veröffentlichung von Informationen

Abschnitt 8
Verwaltungsverfahren, Rechtsbehelfe, Schlichtung

§ 32 Rechte von Verbrauchern, anerkannten Verbänden und qualifizierten Einrichtungen im Verwaltungsverfahren

§ 33 Rechtsbehelfe

§ 34 Schlichtung

Abschnitt 9
Auskunftspflichten der Wirtschaftsakteure

§ 35 Auskunftspflichten der Wirtschaftsakteure

Abschnitt 10
Berichterstattung, Bußgeldvorschriften und Übergangsbestimmungen

§ 36 Berichterstattung an die Europäische Kommission

§ 37 Bußgeldvorschriften

§ 38 Übergangsbestimmungen

Anlage 1 Überwachung von Dienstleistungen

1. Überwachungsmethode

2. Stichproben

Anlage 2 Konformitätsbewertungsverfahren für Produkte

1. Technische Dokumentation

3. Herstellung

4. CE-Kennzeichnung und EU-Konformitätserklärung

5. Bevollmächtigter

Anlage 3 (zu den §§ 14 und 28)
Informationen über Dienstleistungen, die den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen

Anlage 4 (zu den §§ 17, 21 und 28)