Regelwerk, Arbeits- und Sozialrecht

BBhV
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  Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
  Kapitel 2 Aufwendungen in Krankheitsfällen
  Kapitel 3 Aufwendungen in Pflegefällen
  Kapitel 4 Aufwendungen in anderen Fällen
  Kapitel 5 Umfang der Beihilfe
  Kapitel 6 Verfahren und Zuständigkeit
  Kapitel 7 Übergangs- und Schlussvorschriften
  Anlage 1 Ausgeschlossene und teilweise ausgeschlossene Untersuchungen und Behandlungen (zu § 6 Abs. 2)
  Anlage 2 Höchstbeträge für die Angemessenheit der Aufwendungen für Heilpraktikerleistungen (zu § 6 Absatz 3 Satz 4)
  Anlage 3 Ambulant durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen und Maßnahmen der psychosomatischen Grundversorgung (zu den §§ 18 bis 21)
  Anlage 4 (aufgehoben)
  Anlage 5 (aufgehoben)
  Anlage 6 (aufgehoben)
  Anlage 7 (aufgehoben)
  Anlage 8 Von der Beihilfefähigkeit ausgeschlossene oder beschränkt beihilfefähige Arzneimittel (zu § 22 Absatz 4)
  Anlage 9 Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel (zu § 23 Absatz 1)
  Anlage 10 Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer für Heilmittel (zu § 23 Absatz 1 und § 24 Absatz 1)
  Anlage 11 Beihilfefähige Aufwendungen für Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle, Körperersatzstücke
  Anlage 12 Nicht beihilfefähige Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle (zu 25 Absatz 1, 2 und 4)
  Anlage 13 Nach § 41 Absatz 1 Satz 3 beihilfefähige Früherkennungsuntersuchungen, Vorsorgemaßnahmen und Schutzimpfungen (zu § 41 Absatz 1 Satz 3)
  Anlage 14 Früherkennungsprogramm für erblich belastete Personen mit einem erhöhten familiären Brust- oder Eierstockkrebsrisiko (zu § 41 Absatz 3)
  Anlage 14a (aufgehoben)
  Anlage 15 Früherkennungsprogramm für erblich belastete Personen mit einem erhöhten familiären Darmkrebsrisiko (zu § 41 Absatz 4)
  Anlage 16 Antrag auf Gewährung von Beihilfe und auf Direktabrechnung mit einem zugelassenen Krankenhaus (§ 108 SGB V) (zu §§ 51a Absatz 2)