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Änderungstext
Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Häusliche Krankenpflege-Richtlinie: Anpassung der Übergangsregelung zur außerklinischen Intensivpflege
Vom 20. Oktober 2022
(BAnz. AT 23.12.2022 B8)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 20. Oktober 2022 beschlossen, die Häusliche Krankenpflege-Richtlinie (HKP-RL) in der Fassung vom 17. September 2009 (BAnz. Nr. 21a vom 9. Februar 2010), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 21. Juli 2022 (BAnz AT 12.10.2022 B2) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:
§ 1a wird wie folgt geändert:
1. Satz 1 wird wie folgt geändert:
a) Das Wort "erfolgen" wird durch das Wort "sollen" ersetzt.
b) Dem Satz wird das Wort "erfolgen" angefügt.
2. In Satz 2 werden die Wörter", die vor dem 1. Januar 2023 ausgestellt wurden," gestrichen.
Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-Ba unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Berlin, den 20. Oktober 2022
ID: 260888
| ENDE |
(Stand: 31.03.2026)
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