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Änderungstext
Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Mutterschafts-Richtlinien:
Formale Überarbeitung
Vom 21. September 2023
(BAnz. AT 14.12.2023 B6)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 21. September 2023 beschlossen, die Mutterschafts-Richtlinien, in der Fassung vom 10. Dezember 1985 (BAnz. Nr. 60a vom 27. März 1986), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 20. April 2023 (BAnz AT 29.06.2023 B5) geändert worden sind, wie folgt zu ändern.
Die Richtlinien werden wie folgt geändert:
1. Die Überschrift der Richtlinien wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung (Mutterschafts-Richtlinien) | "Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Geburt (Mutterschafts-Richtlinie/Mu-RL)" |
2. Die vor dem Abschnitt "Allgemeines" stehende Präambel und der Abschnitt " Allgemeines" werden wie folgt gefasst:
alt | neu |
Präambel
Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss gemäß § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 des Fuenften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) in Verbindung mit § 24c bis § 24f SGB V bzw. § 8 Absatz 1 des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989) beschlossenen Richtlinien dienen der Sicherung einer nach den Regeln der ärztlichen Kunst und unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen ärztlichen Betreuung der Versicherten während der Schwangerschaft und nach der Entbindung (§§ 2 Absatz 1, 12 Absatz 1, 28 Absatz 1, 70 Absatz 1 und 73 Absatz 2 SGB V). Die Hebammenhilfe nach § 24d SGB V ist nicht Gegenstand dieser Richtlinie. Allgemeines
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(Stand: 15.12.2023)
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