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Änderungstext
Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Häusliche Krankenpflege-Richtlinie: Verordnungsberechtigung für Fachärztinnen und Fachärzte mit der Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie
Vom 20. Oktober 2022
(BAnz. AT 11.01.2023 B4)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 20. Oktober 2022 beschlossen, die Häusliche Krankenpflege-Richtlinie ( HKP-RL) in der Fassung vom 17. September 2009 (BAnz. Nr. 21a vom 9. Februar 2010), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 19. November 2021 (BAnz AT 25.03.2022 B1) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:
I.
Die Richtlinie wird wie folgt geändert:
1. § 4 Absatz 6 wird wie folgt geändert:
a) Satz 1 wird wie folgt geändert:
aa) Am Ende des 7. Spiegelstrichs wird der Punkt durch ein Komma ersetzt.
bb) Folgender Spiegelstrich wird angefügt:
" - Fachärztinnen und Fachärzte mit Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie."
b) In Satz 3 wird die Angabe "2003 in der Fassung vom 23. Oktober 2015" ersetzt durch die Angabe "2018".
c) In Satz 5 werden die Wörter "sowie eine Fachärztin oder einen Facharzt mit Zusatzbezeichnung Psychotherapie" gestrichen.
II.
Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-Ba unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Berlin, den 20. Oktober 2022
ID: 260889
| ENDE |
(Stand: 31.03.2026)
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