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Regelwerk

Änderungstext

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinien über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung ("Mutterschafts-Richtlinien"): Anpassungen der Anlage 3 (Mutterpass)

Vom 28. Februar 2019
(BAnz. AT vom 06.04.2020 B2)



Der Unterausschuss Methodenbewertung hat in seiner Sitzung am 28. Februar 2019 für den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gemäß Delegation nach § 3 Absatz 1 Satz 2 der Geschäftsordnung und 1. Kapitel § 4 Absatz 2 Satz 2 der Verfahrensordnung in Verbindung mit Abschnitt H Nummer 5 der Richtlinien über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung ("Mutterschafts-Richtlinien" - Mu-RL) in der Fassung vom 10. Dezember 1985 (BAnz. Nr. 60a vom 27. März 1986), zuletzt geändert am 22. März 2019 (BAnz AT 27.05.2019 B3), beschlossen, die Mutterschafts-Richtlinien zu ändern:

I.

Die Anlage 3 (Mutterpass) wird wie folgt geändert:

1.Auf Seite 2 und Seite 18 wird unter der Angabe "ggf. ergänzende serologische Untersuchungen: ________ " die Angabe "Influenza-Impfung in der Schwangerschaft ja nein" mit den beiden Entscheidungsalternativen jeweils zugeordnetem Ankreuzkästchen eingefügt.

2. Auf Seite 6 und Seite 22 wird jeweils die Nummer 47 wie folgt neu gefasst:

alt neu
"pathologische Eiweißausscheidung".

3.Auf Seite 13 und Seite 29 wird in der Grafik "Normkurven für den fetalen Wachstumsverlauf" in das ATD/SSW-Diagramm an dem Ursprung der linken Ordinate mit Bezug auf den ATD die Angabe "0" eingefügt und die linke Ordinatenskalierung angepasst.

4. Seite 15 und Seite 31 werden wie folgt geändert:

a) Bei den Angaben zu "Schwangerschaft" werden die Angabe "alleinstehend", die Angabe "deutsch" und die Angabe "andere " gestrichen.

b) Bei den Angaben zu "Wochenbett" wird die Angabe "Kind verstorben am" einschließlich der dieser für die Datumsangabe zugeordneten Ausfüllkästchen durch die Angabe "Besonderheiten beim Kind " ersetzt.

5.Die Angabe "Herausgeber: Gemeinsamer Bundesausschuss Wegelystraße 8 10623 Berlin www.gba.de" wird durch die Angabe "Herausgeber: Gemeinsamer Bundesausschuss Postfach 12 06 06 10596 Berlin www.gba.de" ersetzt.

II.

Die Änderung der Richtlinien tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

ID: 200627

ENDE

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(Stand: 30.09.2020)

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