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Regelwerk, Umwelt, Arbeitssicherheit

Erlass über die Einrichtung eines Ausschusses für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen

Vom 18. November 1999
(BAnz. 1999 S. 19511)



1. Einrichtung und Zusammensetzung

Beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung wird ein Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen eingerichtet, der sich aus fachkundigen Personen aus dem Kreis der Bauherrn, der Arbeitgeber, der Gewerkschaften, der Länder, der Berufsgenossenschaften sowie der Wissenschaft und Sachverständigen zusammensetzt. Alle sechs Gruppen sollen gleichermaßen mit je zwei Mitgliedern vertreten sein. Die Mitgliedschaft im Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen ist ehrenamtlich. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung beruft die Mitglieder des Ausschusses und für jedes Mitglied einen Stellvertreter.

Die Bundesministerien sowie die zuständigen obersten Landesbehörden haben das Recht, zu den Sitzungen des Ausschusses Vertreter zu entsenden. Diesen Vertretern ist in der Sitzung auf Verlangen das Wort zu erteilen.

2. Aufgaben

Der Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat die Aufgabe,

Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung kann die vom Ausschuss ermittelten Regeln und Erkenntnisse im Bundesarbeitsblatt veröffentlichen.

3. Geschäftsordnung

Der Ausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung bedarf der Zustimmung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung:

4. Vorsitz

Der Ausschuss wählt den Vorsitzenden aus seiner Mitte. Die Wahl bedarf der Zustimmung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung.

5. Geschäftsführung

Die Geschäftsführung obliegt der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

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