Regelwerk, Anlagentechnik, Sprengstoff/Waffen
Gesetz zu dem Protokoll V
zum VN-Waffenübereinkommen
- Inhalt -
Protokoll über explosive Kampfmittelrückstände (Protokoll V)
Artikel 1 Allgemeine Bestimmungen und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Protokolls
Artikel 3 Räumung, Beseitigung oder Zerstörung explosiver Kampfmittelrückstände
Artikel 4 Aufzeichnung, Aufbewahrung und Weitergabe von Informationen
Artikel 5 Sonstige Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung, einzelner Zivilpersonen und ziviler Objekte vor den Gefahren und Wirkungen explosiver Kampfmittelrückstände
Artikel 6 Vorkehrungen zum Schutz humanitärer Missionen und Organisationen vor den Wirkungen explosiver Kampfmittelrückstände
Artikel 7 Hilfe betreffend explosive Kampfmittelaltlasten
Artikel 8 Zusammenarbeit und Hilfe
Artikel 9 Allgemeine vorbeugende Maßnahmen
Artikel 10 Konsultationen der Hohen Vertragsparteien
Artikel 11 Einhaltung
1. Aufzeichnung, Aufbewahrung und Freigabe von Informationen über nicht zur Wirkung gelangte explosive Kampf-mittel und aufgegebene explosive Kampfmittel
2. Warnung, Aufklärung über Gefahren, Kennzeichnung, Absperrung und Überwachung