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Sprengstofflager-Richtlinien
zur 2. SprengV - Zweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz
| SprengLR 010 | Richtlinie für das Zuordnen explosionsgefährlicher Stoffe zu Lagergruppen |
| SprengLR 011 | Richtlinie für das Zuordnen sonstiger explosionsgefährlicher Stoffe zu Lagergruppen |
| SprengLR 210 | Richtlinie Bauweise und Einrichtung der Lager für Sprengstoffe und Zündmittel |
| SprengLR 220 | Richtlinie Bauweise und Einrichtung der Lager für pyrotechnische Sätze und Gegenstände |
| SprengLR 230 | Richtlinie Diebstahlsicherung der Lager für Explosivstoffe und Gegenstände mit Explosivstoff |
| SprengLR 240 | Lagerung von Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten |
| SprengLR 300 | Richtlinie Aufbewahrung sonstiger explosionsgefährlicher Stoffe |
| SprengLR 310 | Richtlinie Bauweise und Einrichtung der Lager für sonstige explosionsgefährliche Stoffe (Lagergruppen I-III) |
| SprengLR 340 | Richtlinie für die Zusammenlagerung sonstiger explosionsgefährlicher Stoffe (Lagergruppen I-III) |
| SprengLR 350 | Richtlinie Abstände der Lager für sonstige explosionsgefährliche Stoffe (Lagergruppen I bis III) |
| SprengLR 360 | Richtlinie Aufbewahrung sonstiger explosionsgefährlicher Stoffe, die sich wie Explosionsstoffe der Lagergruppe 1.3 verhalten |
| SprengLR 410 | Richtlinie Aufbewahrung kleiner Mengen |