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Änderungstext
Gesetz Nr. 2155 zur Änderung des Gesetzes über die Einrichtung und den Betrieb der Integrierten Leitstelle des Saarlandes
- Saarland -
Vom 13. November 2024
(Amtsbl. Nr. 46 vom 28.11.2024 S. 938 EU)
Der Landtag des Saarlandes hat folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
In § 2 des Gesetzes über die Errichtung und den Betrieb der Integrierten Leitstelle des Saarlandes vom 29. November 2006 (Amtsbl. S. 2207), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 22. August 2018 (Amtsbl. I S. 674), wird folgender Absatz 1a eingefügt:
"Für die Beantwortung von Notrufen über die Notrufnummer 112 ist spätestens bis zum 28. Juni 2027 derselbe Kommunikationsweg wie für deren Eingang zu verwenden. Die Integrierte Leitstelle bietet als Kommunikationsweg neben Sprach- und Textkommunikation auch Text in Echtzeit im Sinne des Artikels 3 Nr. 14 der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (ABl. L 151 vom 07.06.2019 S. 70, ABl. EU Nr. L 212 S. 73) an. Die Verwendung der Kommunikationswege hat in Form eines synchronisierten Gesamtgesprächsdienstes nach Artikel 2 Nr. 35 der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation (ABl. L 321 vom 17.12.2018 S. 36, ABl. EU Nr. L 334 S. 164), geändert durch Richtlinie (EU) des Europäischen Parlaments und des Ratesvom 14. Dezember 2022 (ABl. L 333 vom 27.12.2022 S. 80), zu erfolgen. Soweit Video als zusätzlicher Kommunikationsweg für die Beantwortung von Notrufen nach Satz 2 bereitgestellt wird, ist dieser Kommunikationsweg in den synchronisierten Gesamtgesprächsdienst einzubinden."
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung (29.11.2024) in Kraft.
1) Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (ABl. L 151 vom 07.06.2019 S. 70, ABl. EU Nr. L 212 S. 73) hinsichtlich der Notrufnummer 112.
ID: 242791
ENDE |
(Stand: 11.12.2024)
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