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Regelwerk

Änderungstext

Landesverordnung zur Änderung der Kampfmittelverordnung
- Schleswig-Holstein -

Vom 5. Mai 2022
(GVOBl. Schl.-H. Nr. 7 vom 19.05.2022 S. 607)



Aufgrund des § 165 Absatz 2 Satz 2 und des § 175 Absatz 1 des Landesverwaltungsgesetzes verordnet das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung:

Artikel 1

Die Kampfmittelverordnung vom 7. Mai 2012 (GVOBl. Schl.-H. S. 539), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. März 2017 (GVOBl. Schl.-H. S. 222), Ressortbezeichnungen zuletzt ersetzt durch Verordnungen vom 16. Januar 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 30), wird wie folgt geändert:

§ 7 Absatz 2 enthält folgende Fassung:


alt neu
(2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 30. Mai 2022 außer Kraft. "(2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 30. Mai 2025 außer Kraft."

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

ID: 221054

ENDE

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(Stand: 23.05.2022)

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