Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
Änderungstext
Landesverordnung zur Änderung der Kampfmittelverordnung
- Schleswig-Holstein -
Vom 5. Mai 2022
(GVOBl. Schl.-H. Nr. 7 vom 19.05.2022 S. 607)
Aufgrund des § 165 Absatz 2 Satz 2 und des § 175 Absatz 1 des Landesverwaltungsgesetzes verordnet das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung:
Die Kampfmittelverordnung vom 7. Mai 2012 (GVOBl. Schl.-H. S. 539), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. März 2017 (GVOBl. Schl.-H. S. 222), Ressortbezeichnungen zuletzt ersetzt durch Verordnungen vom 16. Januar 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 30), wird wie folgt geändert:
§ 7 Absatz 2 enthält folgende Fassung:
alt | neu |
(2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 30. Mai 2022 außer Kraft. | "(2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 30. Mai 2025 außer Kraft." |
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
ID: 221054
ENDE |
(Stand: 23.05.2022)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion